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ABACHO: Bezugsbedingungen für bevorstehende Kapitalerhöhung
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Die neuen Aktien werden zu einem Betrag von 2,80 EUR je Aktie angeboten
Vorstand und Aufsichtsrat der Abacho AG haben heute die Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital festgelegt (siehe Ad-hoc-Meldung vom 12. Januar 2006).
Auf Grund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Abacho AG, Neuss, hatte der Vorstand am 12.01.2006 mit Zustimmung des Aufsichtrates beschlossen, das Grundkapital von 12.192.129,00 EUR um bis zu 1.219.211,00 EUR auf bis zu 13.411.340,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.219.211 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
Die neuen Aktien werden zu einem Betrag von 2,80 EUR je Aktie zunächst den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 41:4 zum Bezug angeboten. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge in Höhe von 29.735,00 EUR wurde ausgeschlossen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die nicht von Aktionären bezogenen neuen Aktien werden nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung bei interessierten Anlegern mindestens zum Bezugspreis verwertet.
Die Bezugsfrist der Aktionäre für die Kapitalerhöhung läuft vom 19. Januar 2006 bis zum 2. Februar 2006 (jeweils einschließlich).