ce CONSUMER: Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
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Es geht um geplante Kapitalmaßnahmen
Die CE Consumer Electronic AG gibt bekannt, dass gegen die in der Hauptversammlung am 07.12.2005 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form unter gleichzeitiger Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals), zu Tagesordnungspunkt 3 (Wechsel des Börsensegments) und zu Tagesordnungspunkt 4 (Umwandlung von Namensaktien in Inhaberaktien) Anfechtungsklagen erhoben wurden.