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PRO DV zu Zahlung in Zusammenhang mit Unternehmenserwerb verpflichtet - Unternehmen legt gegen dieses Urteil Berufung ein
Die PRO DV Software AG wurde am heutigen Tag in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Dortmund in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Geschäftsanteilskauf- und -übertragungsvertrages aus dem Jahr 2000 verurteilt, an die beiden klagenden Altgesellschafter jeweils einen Betrag von 713 TEUR zu zahlen. Die Kläger brachten im Jahr 2000 Geschäftsanteile an der concept software GmbH u.a. im Wege der Sachkapitalerhöhung in die PRO DV Software AG ein.

Die PRO DV Software AG ist der Ansicht, dass die mit dem heutigen Urteil zugesprochenen Ansprüche nicht bestehen und wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen.

Veröffentlichungsdatum: 11.01.2006 - 19:54
Redakteur: rpu
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