Axel Springer: Kommission untersagt Übernahme von ProSiebenSat.1
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Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag
Die Axel Springer AG hat am 5. August 2005 einen Aktien- und Geschäftsanteilskaufvertrag mit der P7S1 Holding L.P. zum Erwerb sämtlicher von dieser direkt und indirekt gehaltenen Stammaktien und Vorzugsaktien der ProSiebenSat.1 Media AG geschlossen. Der Vollzug des Aktien- und Geschäftsanteilskaufvertrages, aufgrund dessen die Axel Springer AG ihre bestehende indirekte Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG von derzeit rund 12% auf 100% der stimmberechtigten Stammaktien und 25% der nicht stimmberechtigten Vorzugsaktien erhöhen würde, steht unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher und medienaufsichtsrechtlicher Genehmigungen.
Dies gilt ebenfalls für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot, welches die Axel Springer AG den Aktionären der ProSiebenSat.1 Media AG am 16. September 2005 unterbreitet hat und das von diesen bis zum 3. November 2005 angenommen werden konnte. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer Sitzung am 10. Januar 2006 entschieden, dass die Voraussetzungen für die Bestätigung der medienrechtlichen Unbedenklichkeit nicht vorliegen. Die Begründung der Entscheidung der KEK liegt noch nicht vor.
Die für die Erteilung bzw. Versagung der Unbedenklichkeitsbestätigungen gegenüber den ProSiebenSat.1-Sendern zuständigen Landesmedienanstalten sind an die Entscheidung der KEK gebunden, soweit nicht auf Antrag einer der Landesmedienanstalten die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) eine abweichende Entscheidung trifft. Ein solcher Beschluß der KDLM bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln ihrer Mitglieder. Auf diese Weise könnte ggf. gleichwohl noch eine medienrechtliche Freigabe des Vorhabens erreicht werden. In dem parallel laufenden Verfahren vor dem Bundeskartellamt hat die Axel Springer AG bis zum 12. Januar 2006 Zeit, um auf die zweite Abmahnung des Bundeskartellamts vom 6. Januar 2006 zu reagieren.