IN-motion: Insolvenzantragsverfahren angeordnet
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Hauptgläubiger stimmte einem Forderungsverzicht nicht zu
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 5.1.2006, Zugang bei der Gesellschaft am Samstag, 7.1.2006, das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der In-motion AG movie, TV & music productions angeordnet und den vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, ob die Gesellschaft zahlungsunfähig bzw. überschuldet und eine zur Eröffnung des Verfahrens ausreichende Masse vorhanden ist.
Zwar ist es der Gesellschaft im Rahmen der bislang unternommenen Sanierungsbemühungen gelungen, einen Vergleich mit erheblichem Forderungsverzicht mit nahezu sämtlichen Gläubigern der Gesellschaft zu erzielen. Dieser Vergleich stand jedoch unter der Bedingung, dass auch die Hauptgläubiger einem Forderungsverzicht zustimmen. Ein derartiger Vergleich konnte jedoch mit der amerikanischen Firma Lone Star (Hudsons Advisors), die ein Darlehen der Dresdner Bank gegenüber der Gesellschaft in Höhe von ca. 4 Mio. EUR übernommen hat, nicht erreicht werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass dieser Gläubiger auch Forderungen gegen Altaktionäre der Gesellschaft vom Insolvenzverwalter der Gontard & Metallbank übernommen hat, die jedoch bestritten werden, und ein Vergleich mit der Gesellschaft an eine Einigung mit den Altaktionären geknüpft wird.