Die Hauptversammlung der IFCO SYSTEMS N.V. hat am 9. Januar 2006 einvernehmlich die Erhöhung der Rücklage für den Ausgabebetrag der zu gewährenden Aktien von 50.000,00 EUR auf 90.000,00 EUR durch Zuführung eines Betrages von 40.000,00 EUR aus der bestehenden freien Kapitalrücklage in die Rücklage für den Ausgabebetrag gemäß Artikel 20.3 der Satzung der IFCO SYSTEMS N.V. beschlossen. Damit haben die Inhaber der Warrants bei Ausübung ihrer Warrants den Ausgabebetrag für die ihnen zu gewährenden Aktien nicht zu zahlen.