RINOL: Ablauf Bezugsfrist für Barkapitalerhöhung
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Aktionäre haben 1.132.037 von 2.756.250 angebotenen Aktien bezogen
Den Aktionären der Gesellschaft wurden im Rahmen der von der Hauptversammlung am 31. August 2005 beschlossenen Barkapitalerhöhung bis zu 2.756.250 neue Stückaktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG durch die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, im Verhältnis 16:7 (bezogen auf die Aktien vor Kapitalherabsetzung) zum Ausgabepreis von 1,00 EUR je Stückaktie zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist ist heute abgelaufen. Die Aktionäre haben insgesamt 1.132.037 Aktien bezogen.
Die Landesbank Baden-Württemberg wird diese Aktien nunmehr zeichnen und übernehmen. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage nicht bis spätestens 31. März 2006 in das Handelsregister eingetragen ist. Wie bereits in der Bezugsaufforderung ausführlich erläutert, kann die Barkapitalerhöhung erst dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn die ebenfalls von der Hauptversammlung am 31. August 2005 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zum Zwecke der Einbringung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen (ISDN 0003504965) im Nennwert von rund 30,7 Mio. EUR in die Rinol AG im Handelsregister eingetragen ist. Derzeit kann den Angaben zufolge nicht mit Sicherheit mitgeteilt und/oder prognostiziert werden, ob und zu welchem Zeitpunkt die Sachkapitalerhöhung durchgeführt und in das zuständige Handelsregister eingetragen werden wird.
Insoweit verweist das Unternehmen auf die Ausführungen in der Bezugsaufforderung, die am 14. Dezember 2005 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Da die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung von der Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung abhängt, kann auch nicht mit Sicherheit mitgeteilt und/oder prognostiziert werden, ob und zu welchem Zeitpunkt die Barkapitalerhöhung durchgeführt und in das zuständige Handelsregister eingetragen werden wird. Wird die Sachkapitalerhöhung erst nach dem 31. März 2006 oder gar nicht im Handelsregister eingetragen, kommt nach Unternehmensangaben eine Eintragung der Barkapitalerhöhung nicht mehr in Betracht.