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Synaxon: 1. Franchisenehmer nimmt Berufung vor dem 19. Zivil-Senat des OLG Hamm zurück - Damit wird das 1. Urteil, das Ende letzten Jahres vom Landgericht Bielefeld gesprochen wurde, rechtskräftig
Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat heute der erste PC-SPEZIALIST Franchisenehmer die Berufung im Klageverfahren zu seiner außerordentlichen Kündigung zurückgenommen. Damit wird das 1. Urteil, das Ende letzten Jahres vom Landgericht Bielefeld gesprochen wurde, rechtskräftig. Außerdem hat der Anwalt der Franchisenehmer angekündigt, dies auch für die 18 anderen Verfahren der PC-SPEZIALIST Franchisenehmer zu tun. Die Richter des 19. Zivil-Senats haben der Gegenseite in aller Deutlichkeit dargelegt, dass kein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Demnach gäbe es auch keine Aussicht auf eine erfolgreiche Berufung. Auf Grund dieser Stellungnahme des OLG Hamm hat der Anwalt die Berufung in diesem Verfahren zurückgenommen. Der betroffene Franchisenehmer muss nun die Kosten des Verfahrens übernehmen und die ausstehenden Franchisegebühren bezahlen. Beide Seiten haben vereinbart, zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung aus den Urteilen über Vergleichsangebote zu verhandeln.

Zum Hintergrund:
Im April haben 19 Franchisenehmerstandorte die außerordentliche Kündigung ihres Vertrages gegenüber der SYNAXON AG (ehemals PC-SPEZIALIST Franchise AG) erklärt. Diese Kündigung erfolgte zunächst ohne Angabe von Gründen. Das Unternehmen hat aus diesem Grund Klage gegen alle 19 Standorte erhoben, mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen und die Zahlung der ausstehenden Franchisegebühren zu erreichen.


Veröffentlichungsdatum: 17.02.2006 - 17:20
Redakteur: rpu
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