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solar equity nimmt Abstand von der Neuausrichtung der Gesellschaft - Grund ist die Verzögerung durch eine Anfechtungsklage
Der solar equity AG ist endlich die am 6. Januar 2006 eingereichte Anfechtungsklage zugestellt worden. Mit der Klage werden die von der Hauptversammlung am 7. Dezember 2005 unter Tagesordnungspunkten 6, 7, 9, 11 und 12 gefassten Beschlüsse angefochten. Die Anfechtung umfasst somit nicht nur die ordentliche Kapitalerhöhung sondern auch die Umfirmierung, die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Sitzverlegung sowie den Erwerb eigener Aktien. Die Anfechtung wird im wesentlichen damit begründet, dass Fragen zur Neuausrichtung unzureichend beantwortet wurden. Weitere Einzelheiten werden in Kürze unter www.solar-equity.de veröffentlicht.

Die Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung ist bis zum 30. April 2006 befristet. Mit der Durchführung müsste spätesten am 31. März 2006 begonnen werden. Ein Freigabeverfahren nach § 246a AktG wird bis dahin nicht mehr rechtskräftig abgeschlossen werden können.

Die Synergie-Investoren sind angesichts des Umfangs und der Begründung der Klage sowie der bereits eingetretenen Verzögerungen und der nicht absehbaren Dauer des Verfahrens sowie des ungewissen Ausgangs nicht länger in der Lage, die angedachten Beteiligungsmöglichkeiten und ihr Engagement für die Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand dem Aufsichtsrat vorschlagen, von der beabsichtigten Neuausrichtung der Gesellschaft Abstand zu nehmen.

Veröffentlichungsdatum: 16.02.2006 - 14:27
Redakteur: tre
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