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HV-Bericht VALORA EFFEKTEN HANDEL AG - Ergebnis weiter von Auseinandersetzungen mit der „Reich-Gruppe“ belastet – Trotzdem wurde 2025 ein Gewinn erzielt

Zu ihrer diesjährigen Hauptversammlung hatte die Valora Effekten Handel AG (VEH) ihre Anteilseigner am 20. Mai 2026 wie bereits in den Vorjahren in das Radisson Blu Hotel nach Ettlingen eingeladen. Das Hotel befindet sich nur wenige hundert Meter Luftlinie von den Geschäftsräumen der Gesellschaft entfernt. Der Aufsichtsratsvorsitzende Ralf Bake begrüßte um 10 Uhr rund 15 Aktionäre, Gäste und Vertreter der Presse, darunter Hagen Schmidt für GSC Research. Die notarielle Beurkundung der Hauptversammlung erfolgte durch die Notarin Karin Vogel. Vom Aufsichtsrat war weiterhin Carsten Stern anwesend, während Hans Peter Neuroth krankheitsbedingt fehlte.

Der Aufsichtsratsvorsitzende informierte darüber, dass der Gesellschaft mit Schreiben vom 15. April 2026 am 17. April 2026 ein Tagesordnungsverlangen der Aktionärin Beteiligungen im Baltikum AG zugegangen ist, in dem sie eine Ergänzung der Tagesordnungspunkte 7 bis 17 verlangt. Unter den unter TOP 7 bis 16 eingeforderten Punkten waren Anträge, die bereits in den Vorjahren mehrfach abgehandelt worden sind. Die Gesellschaft hat dieses Ergänzungsverlangen betreffend die Tagesordnungspunkte 7 bis 16 zurückgewiesen. Hinsichtlich des eingeforderten Tagesordnungspunkts 17 hat sie vorsorglich dem Ergänzungsverlangen entsprochen und einen dementsprechenden TOP 7 (Einleitung einer Sonderprüfung) in die Tagesordnung aufgenommen.

Die Beteiligungen im Baltikum AG hat nach der teilweisen Zurückweisung ihres Tagesordnungsergänzungsverlangens einen Antrag nach § 122 Abs. 3 AktG auf gerichtliche Ermächtigung zur Tagesordnungsergänzung und auf Bestimmung von Herrn Wolfgang Wilhelm Reich zum Versammlungsleiter auf der Hauptversammlung gestellt. Dem Antrag hat das Amtsgericht Mannheim am 13. Mai 2026 stattgegeben. Die Gesellschaft hat umgehend Beschwerde gegen den Beschluss des AG Mannheim eingelegt. Das OLG Karlsruhe hat der Beschwerde der Gesellschaft insoweit abgeholfen, als es den Vollzug des vom Amtsgericht Mannheim erlassenen Beschlusses einstweilen aussetzte. Der Beschluss des OLG Karlsruhe zur Aussetzung der Vollziehung hat zur Folge, dass die Tagesordnungspunkte des Ergänzungsverlangens, soweit sie vom Vorstand zurückgewiesen wurden, nicht Gegenstand der Hauptversammlung sind. Die Aussetzung der Vollziehung hat auch zur Folge, dass der Aufsichtsratsvorsitzende als satzungsgemäßer Versammlungsleiter die Hauptversammlung leitet.

Nach Erledigung der weiteren einleitenden Hinweise und Formalien erteilte er dem Alleinvorstand Klaus Helffenstein das Wort zur Erläuterung des Geschäftsverlaufs im Berichtsjahr 2025.


Bericht des Vorstands

Nach der Begrüßung der Teilnehmer wies Herr Helffenstein mit Blick auf die Erläuterung des Geschäftsverlaufs im Jahre 2025 darauf hin, dass die Ergebnisentwicklung erneut durch die nunmehr seit vielen Jahren andauernde juristische Auseinandersetzung mit der „Reich-Gruppe“ belastet wurde. 2025 ist hierdurch ein weiterer Aufwand in der Größenordnung von 210 Tsd. Euro angefallen, weitere Kosten werden für das aktuelle Geschäftsjahr erwartet. Leider wurden auch im Jahr 2025 weitere Klagen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung eingereicht. Ohne die genannten Klagen und die erheblichen Belastungen auf der Kostenseite wäre die Valora Effekten Handel AG in der Lage gewesen, ein deutlich positiveres Ergebnis als erreicht auszuweisen.

Positiv bewertete Herr Helffenstein, dass inzwischen einige der Klagen aus der Vergangenheit erfolgreich und rechtskräftig abgewiesen wurden. Weitere Klagen konnten in der ersten Instanz durch die Gesellschaft gewonnen werden, hiergegen sind aber noch Berufungen beim OLG Karlsruhe anhängig. Da im Rahmen einiger rechtskräftiger Entscheidungen vom Gericht auch ausdrücklich im Urteil festgestellt wurde, dass diese Klagen „rechtsmissbräuchlich“ erhoben worden sind, ist man weiterhin dabei, entsprechenden Schadensersatz gegenüber den Klägern geltend zu machen. Dabei beruft man sich auf den Rechtsmissbrauch der Klagen und die daraus resultierende sittenwidrige Schädigung des Unternehmens. Bis hier mit einer endgültigen juristischen Entscheidung gerechnet werden kann, wird jedoch nach Einschätzung des Vorstands einige Zeit vergehen. Abzuwarten bleibt ebenfalls, ob es im Zusammenhang mit der diesjährigen Hauptversammlung erneut Klagen geben wird. Dies wurde während der Generaldebatte durch die Reich-Gruppe bereits angekündigt.

Die Position der gehaltenen Wertpapiere in der Bilanz lag zum Jahresende 2025 unverändert bei 0,9 Mio. Euro. Größere Positionen mit einem Kurswert ab 100 Tsd. Euro waren dabei die MPC Capital AG sowie United Internet.

Im Bereich des Telefonhandels bietet man den Kunden neben der Handelsmöglichkeit auch Unterstützung bei der Erstellung eines Wertpapierverkaufsprospektes und bei der Erstellung des sogenannten „Wertpapierinformationsblattes“ (WIB) an. Herr Helffenstein betonte, dass man hier keinerlei Form der Rechtsberatung vornehme. Der Gang in den Telefonhandel stellt aus seiner Sicht eine interessante Alternative auch für sehr kleine und mittelgroße Aktiengesellschaften dar und eignet sich gut für Unternehmen, die auf diesem Weg erste Erfahrungen als Publikumsgesellschaft sammeln möchten.

Auch will man die Aktivitäten im Pakethandel auf börsengelistete Unternehmen weiter ausweiten. Die Valora Effekten Handel AG verfügt über die entsprechenden Berechtigungen zu Geschäften auf diesem Gebiet und verspricht sich hiervon perspektivisch weitere Potenziale auf der Kunden- und Ertragsseite.

Mit den vorhandenen flüssigen Mitteln von 716 (Vorjahr: 307) Tsd. Euro, welche täglich verfügbar und aus Diversifizierungsgründen auf drei verschiedene Banken verteilt sind, ist man solide aufgestellt und jederzeit in der Lage, kurzfristig Transaktionen darstellen zu können. Nach Angabe von Herrn Helffenstein sind keine Liquiditätsrisiken für die Gesellschaft erkennbar.

Nachdem im Vorjahr noch ein Verlust in Höhe von 343 Tsd. Euro anfiel, konnte im Jahr 2025 ein Jahresüberschuss in Höhe von 59 Tsd. Euro erzielt werden, wobei hier eine Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 104 Tsd. Euro zu berücksichtigen ist. Hier gab es im Geschäftsjahr 2024 aufgrund des negativen Ergebnisses keine Dotierung. Haupttreiber für das positive Ergebnis war der Abschluss von Paketgeschäften, während das normale Handelsgeschäft weiterhin sehr ruhig verlief.

Abschließend gab der Vorstand noch einen kurzen Überblick zum Geschäftsverlauf im laufenden Jahr 2026. Laut ungeprüften Zahlen lagen die Umsatzerlöse per Ende März 2026 bei 1,16 (0,78) Mio. Euro. Das Ergebnis belief sich auf minus 12 Tsd. Euro nach zuvor minus 28 Tsd. Euro. Die Bewertungseffekte im Wertpapierbestand lagen im ersten Quartal 2026 bei minus 38 Tsd. Euro nach plus 1 Tsd. Euro im Vorjahreszeitraum. Die Planung für 2026 sieht Umsätze von 4 bis 5 Mio. Euro mit einem Jahresergebnis von ca. 70 Tsd. Euro vor.

Zum Abschluss seiner Ausführungen ging Herr Helffenstein auf die mittelfristige Situation der Valora Effekten Handel AG ein. Aufgrund der Altersstruktur der Belegschaft wurde mit dem Aufsichtsrat ein Prozess zum Einstieg eines strategischen Investors gestartet, der die Zukunft der Valora Effekten Handel AG sicherstellen soll. Der gesamte Prozess wird sich aus Sicht von Herrn Helffenstein voraussichtlich aber noch über ein bis zwei Jahre hinziehen.


Allgemeine Aussprache

Als erster Redner meldete sich Rechtsanwalt Wolfgang Schärfe als Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) zu Wort. Er sah strukturelle Herausforderungen sowohl bei der Qualität der Ergebnisse als auch bei den Rechtsstreitigkeiten und der Nachfolgeplanung. Darüber hinaus erbat er mehr Informationen zu den durch die Rechtsstreitigkeiten gebundenen Ressourcen (personell und finanziell) und den Ersatzansprüchen. Auch wollte er wissen, was der Sinn des geforderten Sonderprüfungsantrages sein soll.

Der Vorstand erläuterte, dass die Ergebnisse der letzten Jahre massiv durch die Rechtsberatungskosten beeinträchtigt wurden. So fielen seit 2017 insgesamt Kosten von ca. 1,45 Mio. Euro an; pro Jahr lagen sie dabei zwischen 86.905 und 218.450 Euro. Dies und die Bindung personeller Ressourcen, vor allem beim Vorstand Herrn Helffenstein, führten dazu, dass Zeit für die Weiterentwicklung des eigentlichen Geschäfts fehlte. Insgesamt verfügt die AG über 2,4 Mitarbeiter zuzüglich einiger Aushilfskräfte, sodass jede Klage massive Ressourcen bindet. Man bemühe sich um die Durchsetzung der Ersatzansprüche, die aber nicht die gesamten Kosten umfassen. Wann hier zählbare Erfolge zu verzeichnen sein werden, konnte Herr Helffenstein nicht sagen.

Die Rechtsstreitigkeiten haben auch eine direkte Auswirkung auf die Suche nach einem strategischen Investor. Zwar verfügt die Gesellschaft über eine Handelszulassung, die für einen Investor wichtig sein kann, und auch der steuerliche Verlustvortrag von über 5 Mio. Euro ist für einen Übernehmer von Interesse; allerdings hängen die langwierigen Rechtsstreitigkeiten wie ein Damoklesschwert über der Gesellschaft und erschweren den Einstieg.

Als nächster Redner meldete sich Hagen Schmidt zu Wort, Aktionär und Verfasser dieses Berichts. Er bat um Ergänzung der Übersichtsseite zur Entwicklung der Gesellschaft um die Positionen Bilanzgewinn/-verlust und den Fonds für allgemeine Bankrisiken, um ein klares Bild über die Eigenkapitalsituation der VEH zu haben. Gleichzeitig fragte er, ob seine Kalkulation richtig sei, dass die Gesellschaft seit 2015 einen Rückgang des gesamten Eigenkapitals von 2,438 auf 1,328 Mio. Euro zu verkraften gehabt habe, entsprechend einem Rückgang des Eigenkapitals pro Aktie von 1,41 auf 0,77 Euro. Der Vorstand bejahte diesen Rückgang, bedingt vor allem durch die aufgrund der hohen Rechtsberatungskosten entstandenen Verluste.

Weiterhin erbat Herr Schmidt Auskunft zu den größeren Handelspositionen, die 2026 neben MPC Capital AG und United Internet auch Aktien der Lang & Schwarz AG und der Fleischer Einkauf AG umfassen. Hier erläuterte der Vorstand, dass man die Positionen genau beobachtet und mit einigen der Vorstände bzw. IR-Vertreter in Kontakt steht. Ein eigenständiger Besuch der Hauptversammlungen findet nicht statt, man lässt sich aber gegebenenfalls vertreten.

Ein weiteres Thema war der Vorstandsvertrag mit Herrn Helffenstein, der zum 30. Juni 2026 ausläuft. Neben dem Stand der Verhandlungen zur anstehenden Verlängerung bat Herr Schmidt um eine genaue Herleitung der für 2025 ermittelten Vorstandsvergütung. Zwar lasse sich der Vergütungsbericht über das Thema aus, ein Nachvollziehen der genauen Zahlen sei ohne Weiteres jedoch nicht möglich. Laut Herrn Bake sei man mit Herrn Helffenstein in guten Gesprächen und zuversichtlich, bis Ende Juni eine Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr zu ähnlichen Konditionen zu erzielen. Zur Herleitung der Jahresvergütung erläuterte Herr Bake, dass die fixe Vergütung einen Betrag von 135 Tsd. Euro ausmachte. Die variable Vergütung in Höhe von 104,5 Tsd. Euro ergibt sich aus dem Zielbonus von 150 Tsd. Euro bei 100-prozentiger Zielerreichung, die im Geschäftsjahr 2025 bei 70 Prozent lag, und einem qualitativen Faktor von 1,0, d. h. alle qualitativen Ziele wurden 2025 erreicht.

Abschließend meldete sich Wolfgang Wilhelm Reich zu Wort. Er kritisierte den Vorstand aufgrund seiner immer gleichen Aussagen zum Kundengeschäft, den hohen Kosten der Rechtsberatung der letzten Jahre, der nicht in die Überlegungen einfließenden Möglichkeit einer Liquidation der Gesellschaft zur Sicherung des verbliebenen Eigenkapitals sowie den unkonkreten Aussagen zu einem potenziellen Investor. Auch der entstehende Aufwand für diese Hauptversammlung – ca. 15 Aktionäre und fast genauso viele Mitarbeitende bei der Hauptversammlung – missfiel ihm deutlich. Die aktuelle Vergütung des Vorstands war ein massiver Kritikpunkt, ebenso wurde die Höhe der Vergütung des Rechtsbeistandes Dr. Lochner hinterfragt. Er ging auf die laufenden Rechtsstreitigkeiten ein und vertrat die Ansicht, dass es eine von der Gesellschaft immer wieder angemerkte sittenwidrige Schädigung der VEH nicht gäbe und somit auch die Klagen nicht missbräuchlich seien. Scharf kritisierte er den Vorstand und den Aufsichtsrat dafür, dass seine Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung bis auf den heutigen TOP 7 zurückgewiesen wurden. Der Aufsichtsratsvorsitzende bat Herrn Reich, den Antrag zu TOP 7 vorzutragen, andernfalls würde er nicht behandelt. Dies tat Herr Reich, ohne auf entsprechende Unmutsäußerungen zu verzichten.

Darüber hinaus bat Herr Reich um Erläuterung, was es mit dem Fonds für allgemeine Bankrisiken auf sich hat und wie dessen Höhe ermittelt wird. Auch interessierte es ihn, wie schnell die Gesellschaft liquidiert werden könnte und welche Kosten hierbei anfallen. Der Vorstand erläuterte die Kalkulation des Fonds für allgemeine Bankrisiken. Hier gilt, dass bei einem Jahresüberschuss 10 Prozent des positiven Handelsergebnisses zurückgestellt werden müssen. Hinsichtlich der Auflösung der Gesellschaft ist neben der Kündigung einiger Verträge, u. a. Mietvertrag für die Büroräume, und möglichen Abfindungen der Mitarbeiter das Ergebnis des Abbaus der Handelsbestände ein entscheidender Faktor. Zu beachten ist, dass eine Liquidation erst nach einem Hauptversammlungsbeschluss und einer Sperrzeit von einem Jahr möglich ist. Zur Kritik von Herrn Reich an den Rechtsberatungskosten wurde auf die aus Sicht der Gremien festgestellte Angemessenheit der Kosten verwiesen. Auch Art und Umfang des Beratungsaufwands seien angemessen.

Bezüglich der Investorensuche erläuterte der Vorstand noch einmal, dass hier auf Kandidaten abgezielt wird, die vor allem ein Interesse an der Handelszulassung der VEH haben. Auch die vorhandenen Kundenbeziehungen seien interessant, vor allem dann, wenn man das Geschäft mit Nebenwerten ausbauen möchte. Hier sieht der Vorstand Potenzial, welches zurzeit wegen der Ressourcenbindung aufgrund der Rechtsstreitigkeiten blockiert ist. Auch der steuerliche Verlustvortrag könnte Käufer anziehen.

Zum Kundengeschäft erklärte der Vorstand, dass man 2025 189 neue Kunden gewonnen hat. Es wurden insgesamt ca. 600 Geschäfte getätigt, wobei Haupttreiber Paketgeschäfte sind, die eine Größenordnung ab 50.000 Euro abbilden.

Herr Reich zeigte sich mit der Beantwortung seiner Fragen nicht zufrieden. Er kritisierte darüber hinaus die aus seiner Sicht unterschiedliche Behandlung der Aktionäre – dies drücke sich u. a. in der Qualität der Antworten der Verwaltung aus. Auch dürfe der Vertreter der DSW die Nichtbeantwortung einer Frage sofort zu Protokoll geben, während er bis zum Ende der Generaldebatte warten solle.

Sodann ergriff Herr Kenntner, der ebenfalls der Reich-Gruppe angehört, das Wort und stellte ähnliche Fragen wie Herr Reich. Auch er äußerte seinen Unmut über die Versammlungsleitung.

Anschließend ergriff noch einmal Herr Reich das Wort und stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Absetzung des Versammlungsleiters. Er begründete dies u. a. damit, dass die Hauptversammlung zwar von 11:54 Uhr bis 13:15 Uhr zur Beantwortung der Fragen unterbrochen war, die Qualität der Antworten aber unzureichend gewesen sei und die Versammlungsleitung Aktionäre unterschiedlich behandele. Gleichzeitig bestand Herr Reich auf der nun zwingend notwendigen Protokollierung der unbeantworteten Fragen.

Mittlerweile war es 14:48 Uhr und der Versammlungsleiter kündigte eine Schließung der Rednerliste an. Gleichzeitig wurde eine Redezeitbeschränkung auf fünf Minuten verkündet. Herr Reich gab Widerspruch zu Protokoll, weitere Personen aus der Reich-Gruppe schlossen sich an. Nochmals trug Herr Reich seinen Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters vor und kündigte an, Anfechtungsklage bei Nichtabwahl von Herrn Bake einzureichen. Aufgrund von unablässigen Störungen wurde Herr Kenntner vom Versammlungsleiter für fünf Minuten des Saales verwiesen und durch zwei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma unter Protest aus dem Versammlungssaal geführt.

Um 15:22 Uhr wurde die Rednerliste geschlossen; die Abstimmung zur Abwahl des Versammlungsleiters wurde durchgeführt. Der Antrag wurde bei insgesamt 714.830 abgegebenen Stimmen mit 85,35 Prozent Neinstimmen und 14,65 Prozent Jastimmen abgelehnt. Herr Reich gab Widerspruch zu Protokoll, da aus seiner Sicht die Präsenz nicht korrekt ermittelt worden sei und somit die Abstimmung ungültig sei. Hier ist anzumerken, dass die Reich-Gruppe selbst einige Eintrittskarten nicht rechtzeitig am Eingang angemeldet hatte und der zuständigen externen Firma die Schuld zuwies, dass diese Stimmen nun fehlten.

Nach Wiederaufnahme der Aussprache wurde Herr Reich, da er ohne Worterteilung ans Rednerpult ging, vom Versammlungsleiter mehrfach ermahnt, erst nach Worterteilung zu sprechen. Dies wurde von Herrn Reich ignoriert. Unter lautem Protest wurde er für fünf Minuten des Saales verwiesen und durch Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hinausgeführt.

Der Versammlungsleiter unterbrach die Hauptversammlung von 15:59 Uhr bis 17:00 Uhr, um die Beantwortung der Fragen vorzubereiten. Letztendlich wurde die Hauptversammlung um 17:34 Uhr mit der Beantwortung diverser Fragen fortgesetzt. So ging der Vorstand noch einmal auf das Thema Paketgeschäfte ein. Hier wurden 2025 bei den 20 größten Paketgeschäften insgesamt Umsätze von 2,45 Mio. Euro erzielt, alle Paketgeschäfte kamen auf einen Umsatz von insgesamt 4,5 Mio. Euro. Zu den fünf größten Kunden erklärte der Vorstand, dass der Anteil der Top fünf bei insgesamt 4,35 Mio. Euro liegt, wovon die Nr. 1 ca. 2,46 Mio. Euro Umsatzvolumen generiert. Weitere Antworten betrafen die nochmalige Darstellung der Rechtsberatungskosten, erneute Erläuterungen zur Vorstandsvergütung und Details zum Jahresergebnis.

Herr Reich stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Absetzung der Hauptversammlung. Dieser Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt und die Hauptversammlung mit den Abstimmungen zur Tagesordnung fortgesetzt.


Abstimmungen

Nach Beantwortung der Aktionärsfragen um 18:59 Uhr wurde die Präsenz mit 712.680 Aktien oder 41,13 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals festgestellt. Sodann wurde die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte aufgerufen und durchgeführt. Nach einer entsprechenden Auszählpause bis 19:14 Uhr verkündete der Aufsichtsratsvorsitzende die Abstimmungsergebnisse. Sämtliche Beschlussfassungen zu TOP 2 bis 5 wurden mit der erforderlichen Mehrheit und Zustimmungsquoten von etwa 82,7 bis 85,3 Prozent bei Gegenstimmen in einer Größenordnung von rund 14,7 bis 17,3 Prozent verabschiedet. TOP 7 wiederum wurde bei rund 79,5 Prozent Neinstimmen und 20,5 Prozent Jastimmen abgelehnt. Auffällig hierbei war allerdings die deutlich reduzierte Anzahl der Gesamtstimmen von 511.292.

Im Einzelnen beschlossen wurde die Entlastung von Vorstand (TOP 2) und Aufsichtsrat (TOP 3), die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025 (TOP 4) sowie die Wahl der DMP Audit & Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 (TOP 5).

Der Versammlungsleiter konnte die Hauptversammlung nach einer Dauer von 9,5 Stunden um 19:26 Uhr schließen.


Fazit

Operativ hat sich die Valora Effekten Handel AG in ihrem Geschäft erneut gut geschlagen. Leider wird die Ergebnisentwicklung weiterhin durch die anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen mit der sogenannten Reich-Gruppe überschattet, welche regelmäßig gegen die Hauptversammlungen der vergangenen Jahre Anfechtungsklagen und zum Teil auch Auskunftserzwingungsklagen angestrengt hat. Hierdurch ergaben sich 2025 Aufwendungen von 210 Tsd. Euro. Um sich eine Vorstellung von den Dimensionen zu machen: Ein um diese Belastungen bereinigtes Jahresergebnis würde eine Dividendenzahlung von annähernd 12 Cent je Aktie ermöglichen.

Nachdem inzwischen verschiedene Klagen der Reich-Gruppe rechtskräftig abgewiesen wurden und die Gerichte dabei auch ausdrücklich festgestellt haben, dass diese rechtsmissbräuchlich erhoben wurden, geht die Gesellschaft weiterhin zum Gegenangriff über und hat bereits mehrfach entsprechende Schadensersatzklagen angestrengt. Es dürfte spannend zu beobachten sein, wie sich diese juristischen Auseinandersetzungen weiterentwickeln und ob möglicherweise auch bei weiteren abgewiesenen Klagen erneut Regressansprüche geltend gemacht werden.

Es bleibt zu hoffen, dass sich das Management wieder stärker auf das operative Geschäft fokussieren kann. Zwar sind vor allem die ertragreichen Paketgeschäfte nicht planbar, die VEH hat sich hier aber ein gewisses Alleinstellungsmerkmal im Nebenwertemarkt erarbeitet. Auch eine erfolgreiche Suche nach einem strategischen Investor zur Weiterführung bzw. Übernahme der Gesellschaft kann hier möglicherweise neue Impulse bringen. Allerdings bilden die Rechtsstreitigkeiten mit der Reich-Gruppe ein nicht unerhebliches Rechts- und vor allem Kostenrisiko.

Investoren sollten bei etwaigen Dispositionen die eher überschaubare Handelsliquidität der Aktie im Auge behalten und entsprechend mit Limiten agieren.


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VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
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Hinweis: Der Verfasser ist Aktionär der beschriebenen Gesellschaft.



Veröffentlichungsdatum: 03.06.2026 - 13:41
Redakteur: hsc
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