Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 6. Mai 2026 (liegt GSC Research im Original vor) im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung nach dem Squeeze-out bei der Generali Deutschland Holding AG den Beschluss des Landgerichts Köln vom 28. Oktober 2022 (Az. 82 O 49/14) teilweise abgeändert und die Barabfindung für die am 4. Dezember 2013 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Assicurazioni Generali S.p.A. auf 130,67 € je Stückaktie festgesetzt (Az. I-26 W 8/23 [AktE]).
Die ursprünglich von der Hauptaktionärin angebotene Barabfindung betrug 107,77 € je Aktie und war vom Landgericht Köln zunächst auf 135,99 € je Aktie angehoben worden; das Oberlandesgericht hat diese Anhebung nun auf eine Erhöhung um 22,90 € auf 130,67 € je Aktie begrenzt.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des gemeinsamen Vertreters sowie 80% der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in der Beschwerdeinstanz trägt die Antragsgegnerin; der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wurde auf 7,5 Mio. € festgesetzt.