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cash.life: Bundesjustizministerium stärkt Lebensversicherte - Unternehmen begrüßt Verbraucherschutz im VVG

Die cash.life AG begrüßt die geplanten Neuregelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Der größte Policenkäufer Deutschlands sieht das eigene Geschäftsmodell gestärkt. Wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bekannt gab, sollen Verbraucher künftig zeitnah an den so genannten stillen Reserven der Versicherungsunternehmen beteiligt werden. Das stärkt die Überschüsse, die den Versicherten bei Vertragsende ausbezahlt werden, und erhöht die Prognosesicherheit für die cash.life AG. "Wenn die Überschüsse via Gesetz gestärkt werden, dann kann sich das auch positiv auf die Preisbildung der cash.life AG auswirken. Denn die Entwicklung der Schlussüberschüsse wird für unsere Versicherungsmathematiker transparenter werden", sagt Dr. Stefan Kleine-Depenbrock, Vorstandsvorsitzender der cash.life AG.



Weiterhin soll im VVG verankert werden, dass der Wert der Police auch schon in den ersten Jahren der Laufzeit deutlich steigen muss, so dass im Stornofall höhere Rückkaufswerte ausgezahlt werden. Bisher gehen Versicherte gerade in den Anfangsjahren bei vorzeitiger Kündigung meist leer aus. "Nun können auch vermehrt Frühstornierer ihre Verträge der cash.life AG anbieten", so Kleine-Depenbrock weiter, "denn sie erreichen nun schneller ein Grundkriterium des Policenverkaufes: Einen Mindestrückkaufswert von 5.000 EUR".



Das Potenzial des Zweitmarktes wird durch die neuen Verbraucherrechte des Versicherungsvertragsgesetzes zusätzlich erweitert. Heute rechnet cash.life damit, dass rund die Hälfte des jährlichen Stornoaufkommens von fast 12,6 Mrd. EUR am Zweitmarkt verwertet werden könnten. 2005 hat das Unternehmen davon erst rund 421 Mio. EUR erschlossen.



Das liegt nach Unternehmensangaben vor allem daran, dass die wenigsten Versicherten in Deutschland bisher wissen, dass sie für ihre Policen bei cash.life im Durchschnitt 7% mehr Geld erhalten, als im Stornofall von ihrem Versicherer. Darüber hinaus bleibt beim Verkauf ein beitragsfreier Todesfallschutz erhalten.

Der Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) setzt sich deshalb dafür ein, dass Versicherer verpflichtet werden, auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen hinzuweisen. In Großbritannien müssen Versicherer ihre stornowilligen Kunden schon seit 2002 auf die lukrative Alternative Zweitmarkt aufmerksam machen. Das reformierte VVG soll ab 2008 in Kraft treten.

Veröffentlichungsdatum: 10.02.2006 - 17:55
Redakteur: rpu
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