Knürr: Squeeze-Out!
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Knürr Holding GmbH will angemessene Barabfindung beschließen
Die Knürr Holding GmbH hat dem Vorstand der Knürr AG am 10. Februar 2006 gemäß § 327a AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Knürr AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Knürr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge (Squeeze-Out).