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Deutsche Entertainment schließt Vergleich mit Daimler Chrysler Immobilien GmbH - DEAG zahlt einen Betrag von 220.000 EUR
Die DEAG Deutsche Entertainment AG und die Daimler Chrysler Immobilien GmbH (DCI) haben heute einen seit dem Jahr 2002 geführten, zuletzt beim BGH anhängigen Rechtsstreit über eine Zahlungsverpflichtung der DEAG von ca. 2,5 Mio. EUR durch Vergleich beigelegt.

Die DEAG zahlt an DCI, zuzüglich zu den Geldern, die DCI als Vermieterin bereits von der "Der Glöckner von Notre Dame" Musical Produktions GmbH i. I. Anfang 2005 direkt zugeflossen sind, einen Betrag von 220.000 EUR. Damit sind alle von DCI geltend gemachten Forderungen erledigt. Aufgrund der vorsorglich gebildeten Rückstellungen entsteht für die DEAG keine Ergebnisbelastung.


Veröffentlichungsdatum: 10.02.2006 - 17:01
Redakteur: rpu
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