T-Online: Entscheidung des OLG Frankfurt im Freigabeverfahren
-
Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auf die Beschwerde der T-Online International AG im Freigabeverfahren die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt aufgehoben und festgestellt, dass die erhobenen Anfechtungsklagen der Eintragung der Verschmelzung mit der Deutsche Telekom AG im Handelsregister nicht entgegenstehen. Das Oberlandesgericht hat das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zugelassen.