Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die nachstehende, hier abrufbare Pressemitteilung der DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. vom 18.10.2023 hinweisen:
DSW-HV-Report 2023: Mehr als ein Drittel der virtuellen Hauptversammlungen mit Problemen
Düsseldorf, 18. Oktober 2023 – In immerhin 35 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen im Jahr 2023 fühlten sich Aktionäre und Aktionärsvertreter in Deutschland alles andere als angemessen informiert und gehört. Insbesondere mit Blick auf das Frage- und Auskunftsrecht beklagten sie deutliche Nachteile im Vergleich zu Präsenz-Hauptversammlungen. Bei fast einem Drittel der virtuellen Hauptversammlungen traten (teils eklatante) technisch bedingte Störungen auf. Dies deckt sich mit Erfahrungen im europäischen Ausland.
Insgesamt hielten nach wie vor deutlich mehr Unternehmen ihre Hauptversammlung auch 2023 im Präsenzformat ab. Lediglich die DAX-Unternehmen waren mehrheitlich virtuell unterwegs (28:10), während die Gesellschaften im MDAX (24:25) und SDAX (26:40) weiter mehrheitlich auf den persönlichen Austausch vor Ort setzten. Insgesamt wurde im virtuellen Format die Verlagerung von Fragen in das Vorfeld der Hauptversammlung nur sporadisch, in den drei Auswahlindizes von acht Gesellschaften genutzt. Dies wurde von den Aktionären nicht begrüßt, ebenso wie die Einreichung von Stellungnahmen im Vorfeld während der Saison ein ebenfalls kaum genutztes Instrument blieb.
Die virtuelle Hauptversammlung hat zudem nicht zu einer Steigerung der Präsenzen geführt. Im Langfristvergleich zeigt sich mit Blick auf den DAX seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie ein rückläufiges Bild der Präsenzen.
Dies sind Kernergebnisse des „HV-Report 2023“, für den die DSW ihre eigenen Vertreter und Aktionäre in Deutschland sowie Aktionärsvereinigungen in Europa auf den Hauptversammlungen 2023 befragt hat.
„Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, auch im virtuellen Format die Aktionärsrechte uneingeschränkt zu wahren. Nach der ersten HV-Saison unter der neuen Gesetzgebung ist aus Sicht der Anleger klar, dass dieses wichtige Ziel in der Umsetzung nicht erreicht worden ist. Bei der Erstellung unseres Reports haben wir größtmöglichen Wert auf Neutralität der Daten und Auswertung gelegt. Die Ergebnisse sind kein Meinungsbild der DSW, sondern eine sachliche Grundlage für weitere Diskussionen und Verbesserungen in der Zukunft“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Technik mit erheblichen Herausforderungen
Im Rahmen von Präsenzhauptversammlungen ist der sogenannte Wortmeldetisch gemeinhin bereits vor Beginn der Veranstaltung geöffnet, sodass sich Aktionäre frühzeitig zu Wort melden können. Bei 85 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen 2023 wurde der Wortmeldetisch erst mit tatsächlichem Veranstaltungsbeginn freigeschaltet, in 9 Prozent der Fälle sogar erst später. Die Mehrzahl der Unternehmen sahen einen Techniktest mit den Aktionären vor, die in der virtuellen Hauptversammlung einen Redebeitrag leisten wollten. Dieser wurde in den allermeisten Fällen erst mit oder nach Veranstaltungsbeginn durchgeführt (70 Prozent). In der weit überwiegenden Zahl der Hauptversammlungen (75 Prozent) dauerte dieser Test 1-5 Minuten, bei rund 19 Prozent immerhin 6-10 Minuten und bei 5 Prozent sogar mehr als 10 Minuten. Da unter anderem unterschiedliche Portale für den Techniktest und die eigentliche Veranstaltung genutzt wurden, konnten bei immerhin 21 Prozent aller Techniktests die Aktionäre für die Dauer des Tests der Hauptversammlung nicht mehr folgen.
Bei 27 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen zeigten sich beim Techniktest und/oder der Übertragung des Redebeitrags (teils massive) Probleme. Insgesamt hat die DSW in der Hauptversammlungssaison 2023 bei 32 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen technisch bedingte Störungen bei der Übertragung protokolliert – bei Unternehmen aller Größen. Es dominierten die Bild- und/oder Tonstörungen, wobei fast 30 Prozent aller Störungen nicht nur zu kurzfristigen Unterbrechungen führten, sondern die Hauptversammlung teilweise um Stunden in die Länge zogen.
Die digitale Hauptversammlung der Covestro AG hatte beispielsweise eine Dauer von 9 Stunden und 31 Minuten. Eine zunächst für fünf Minuten angesetzte Pause für den Techniktest dauerte aufgrund einer technischen Störung deutlich länger als eine Stunde. Insgesamt summierten sich die Unterbrechungen auf rund drei Stunden.
Im Ausland lieber hybrid
Die Mehrheit der Hauptversammlungen in Luxemburg, Österreich, Schweden und Slowenien fanden in Präsenz statt. In Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien und Portugal dominierte das hybride Format. Während die Rechte der Aktionäre auf virtuellen Hauptversammlungen in Finnland, Luxemburg, Portugal, Slowenien und Schweden nach Einschätzung der dortigen Aktionärsvertreter als gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen bewertet werden, sehen die Aktionärsvereinigungen in Österreich, Dänemark, Frankreich, Lettland und Großbritannien die Aktionärsrechte im virtuellen Format als eingeschränkt an. Im Zentrum der Kritik stehen dabei das Frage- und Rederecht im Vergleich zum Präsenzformat. Technische Probleme wurden vor allem in Österreich, Frankreich und Portugal dokumentiert.
Eine deutliche Mehrheit der europäischen Aktionärsvereinigungen sowie Anleger präferiert die hybride Hauptversammlung. Die Vereinigungen aus Luxemburg und Österreich ziehen die Präsenzveranstaltung vor. Die virtuelle Hauptversammlung wird hingegen von keiner der befragten Aktionärsvereinigungen präferiert.
„Der konstruktive Austausch der Aktionäre mit der Verwaltung aber auch der Dialog untereinander sind die wichtigen Elemente einer Hauptversammlung. Die hybride Hauptversammlung eröffnet Aktionären diese Möglichkeit und erweitert den Zugang für diejenigen Aktionäre, die das virtuelle Format bevorzugen. Sie bleibt daher das richtige und wichtige Format, da sie den Eigentümern des Unternehmens die Wahlfreiheit lässt, sich für ihr präferiertes Format zu entscheiden“, konstatiert Christiane Hölz, Geschäftsführerin der DSW und verantwortlich für die Untersuchung. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen die virtuelle Hauptversammlung – in klar begründeten Ausnahmesituationen. Eine technisch einwandfreie Umsetzung ist allerdings eine zwingende Grundvoraussetzung“, so Hölz weiter.
Kontakt:
DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.)
Erik Bethkenhagen (Pressesprecher)
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