Berufung der CineMedia Film AG gegen die hr werbung zurückgewiesen
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Gericht sieht keine arglistige Täuschung
Das OLG Frankfurt am Main hat heute die Berufung der CineMedia Film AG im Klageverfahren gegen die hr werbung GmbH zurückgewiesen. Mit der Klage zielte die CineMedia auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages über die Geschäftsanteile der ehemaligen TaunusFilm-Produktions GmbH wegen arglistiger Täuschung.
Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die hr werbung zum Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile an die CineMedia Kenntnis über die von Sonderprüfern festgestellten Bilanzfälschungen aus 1999 und Vorjahren bei der TaunusFilm-Produktions GmbH hatte. Weiterhin sah das Gericht keine arglistige Täuschung darin, dass der CineMedia beim Anteilserwerb eine Vereinbarung nicht offen gelegt wurde, in der die TaunusFilm-Produktion die Gesamtfinanzierung der Unternehmungen eines Dritten unabhängig von einer Gegenleistung übernommen hatte.