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Möbel Walther AG: Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out - Gericht erhöht Barabfindung auf 20,81 Euro je Aktie - Aktionäre müssen Nachbesserung selbst einfordern

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf das inzwischen rechtskräftig beendete Spruchverfahren bei der Möbel Walther AG hin. Mit Beschluss vom 26. August 2022 hat das Brandenburgische Oberlandesgericht die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Möbel Walther AG auf 20,81 Euro je Aktie erhöht.

Kurz zur Historie des Verfahrens: Die Hauptversammlung der Möbel Walther AG hatte am 31. August 2008 den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 18,08 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie beschlossen. Bereits im Jahr 2006 veräußerte die Möbel Walther AG alle ihre Tochtergesellschaften zum Preis von 31,6 Mio. Euro. Im Rahmen von Anfechtungsklagen wurde die Barabfindung um 1,98 Euro je Aktie erhöht.

Nachdem das Landgericht Potsdam die Anträge der ehemaligen Aktionäre in der ersten Instanz mit Beschluss vom 16. Mai 2018 ohne Erhöhung abgewiesen hatte, wurde die angemessene Barabfindung vom OLG mit Beschluss vom 26. August 2022 auf 20,81 Euro je Aktie erhöht.

Entgegen der üblichen Praxis müssen die ehemaligen Aktionäre zum Erhalt einer etwaigen Nachbesserung hier selbst aktiv werden. Wie aus dem Markt bekannt ist, wird der übernehmende Hauptaktionär von der Anwaltskanzlei FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Kurfürstendamm 220, 10719 Berlin, vertreten. Dorthin sollten sich die ehemaligen Aktionäre zur Anforderung der Nachbesserung wenden.



Veröffentlichungsdatum: 01.02.2023 - 10:00
Redakteur: ala
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