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AVA: Squeeze-out-Vergleich wirksam - Barabfindung um 2,18 Euro erhöht

Der am 27. Januar 2006 vor dem Landgericht Bielefeld protokollierte Vergleich zwischen der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG (Bielefeld) und den gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 13./14. Juli 2005 klagenden Aktionären ist durch die bisher noch ausstehende Zustimmung von 6 Klägern am 3. Februar 2006 wirksam geworden. Damit sind sämtliche beim Landgericht Bielefeld anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die AVA (Az. 15 O 154/05) beendet. In dem Vergleich hatte sich die dem Vergleich beigetretene EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (Hamburg) als Hauptaktionärin verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Squeeze-out-Verfahrens festgelegte Barabfindung um 2,18 Euro auf 47,50 Euro je Stückaktie zu erhöhen.



Veröffentlichungsdatum: 03.02.2006 - 13:41
Redakteur: mba
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