Der am 27. Januar 2006 vor dem Landgericht Bielefeld protokollierte Vergleich zwischen der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG (Bielefeld) und den gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 13./14. Juli 2005 klagenden Aktionären ist durch die bisher noch ausstehende Zustimmung von 6 Klägern am 3. Februar 2006 wirksam geworden. Damit sind sämtliche beim Landgericht Bielefeld anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die AVA (Az. 15 O 154/05) beendet. In dem Vergleich hatte sich die dem Vergleich beigetretene EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (Hamburg) als Hauptaktionärin verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Squeeze-out-Verfahrens festgelegte Barabfindung um 2,18 Euro auf 47,50 Euro je Stückaktie zu erhöhen.