Intershop Communications: Wandlungsquote niedriger als gemeldet
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Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG
Die Intershop Communications AG hat von der betreuenden Bank erfahren, dass nur 4.886.402 Teilschuldverschreibungen aus der Nullkupon-Wandelanleihe 2004/2008 anstatt der gemeldeten 5.208.306 Teilschuldverschreibungen in Aktien der Gesellschaft gewandelt wurden. Damit ergibt sich derzeit eine tatsächlich leicht reduzierte Wandlungsquote von 43,1% der ausgegebenen Teilschuldverschreibungen gegenüber der gemeldeten Quote von 46%. Diese Differenz ergibt sich daraus, dass weniger Teilschuldverschreibungen eingeliefert als zuvor angemeldet wurden.
Infolge der Ausübung der Wandlungsoption hat sich durch die Ausgabe von 4.886.402 neuen Aktien aus dem bedingten Kapital IV der Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 12.775.650 EUR um 4.886.402 EUR auf 17.662.052 EUR sowie die Gesamtzahl der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Intershop-Inhaberstammaktien von 12.775.650 auf 17.662.052 erhöht.