WKN:
686410
ISIN:
DE0006864101
Straße, Haus-Nr.:
Hohe Bleichen 8,
D-20354 Hamburg, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 40 / 555536 - 202

Internet: http://www.oab-ag.de

IR Ansprechpartner:
Herr Axel Pothorn (Pothorn & Partner Public Relations)
[email protected]
+49 (0) 171 / 5329693
HV-Bericht OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft - Mit dem Vermögensarrest über 4,2 Mio. Euro liegt die Neuausrichtung erst einmal auf Eis

Die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG hatte für den 17. August 2022 zur Hauptversammlung eingeladen. Auf der Tagesordnung stand die Vorlage des Jahresabschlusses 2020/21 (30. Juni) und für das sechsmonatige Rumpfgeschäftsjahr 2021. Das Treffen fand erneut rein virtuell ohne physische Präsenz der Aktionäre statt. Für GSC Research war Matthias Wahler bei der Übertragung im Internet zugeschaltet.

Der gerichtlich bestellte Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Axel Bader eröffnete die Versammlung pünktlich um 11 Uhr und teilte mit, dass sich von der Verwaltung neben ihm selbst lediglich Alleinvorstand Axel Pothorn vor Ort in Hamburg befindet. Zudem war der Stimmrechtsvertreter zugegen. Das Protokoll führte Notar Dr. Ralf Katschinski. Die anderen Aufsichtsratsmitglieder verfolgten die Versammlung über das Internet und konnten bei Bedarf kontaktiert werden.

Nachfolgend erläuterte Prof. Dr. Bader die Formalien und verlas die Punkte der Tagesordnung. Näher ging er auf TOP 7 ein, der Neuwahlen für die beiden derzeit nur gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Axel Bader und Lydia Riquarts vorsah. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Roman Teufl war von der Hauptversammlung am 16. September 2020 für vier Jahre gewählt worden und befindet sich noch im Amt.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats lautete, Prof. Dr. Bader, Steuerberater und Gutachter aus Tegernsee, und Frau Riquarts, Rechtsanwältin aus München, in ihrem Amt zu bestätigen. Zudem sollte Thomas Rogalla aus Hamburg, geschäftsführender Gesellschafter der Solanos GmbH, zum Ersatzmitglied gewählt werden, dies auch vor dem Hintergrund, dass Prof. Dr. Bader gemäß der Beschlussfassung nur für ein Jahr zur Verfügung stand.

Frau Riquarts ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwältin in München tätig und berät insbesondere Initiatoren und im Bereich der Vermittlung von Beteiligungsmodellen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Vertriebs- und Versicherungsrecht, Kapitalanlage sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Sie ist bereits Aufsichtsratsvorsitzende eines Vertriebsunternehmens, publiziert regelmäßig in Fachmedien und hält Vorträge als Referentin.

Prof. Dr. Axel Bader ist emeritierter Hochschullehrer und war bis 2020/21 an der Technischen Universität Ingolstadt mit den Schwerpunkten Bilanzierung und internationales Steuerrecht als Professor tätig. Außerdem war er 25 Jahre lang selbstständig als Geschäftsführer von Beratungsgesellschaften, als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig und Mitglied in mehreren Aufsichtsräten bei Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche gewesen. Es war beabsichtigt, ihn als Aufsichtsratsvorsitzenden vorzuschlagen.

Herr Rogalla, der als Ersatzmitglied vorgeschlagen war, ist nach eigener Angabe spezialisiert auf Restrukturierungs- und Sanierungstätigkeiten von mittelständischen Unternehmen. Teilweise fungiert er auch als Interimsmanager. Überdies bringt er Erfahrungen als Aufsichtsratsmitglied bei verschiedenen Gesellschaften der Finanzdienstleistungsbranche mit. Er würde im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens der beiden anderen Kandidaten nachrücken.

Zu den Aufsichtsratswahlen waren allerdings noch weitere Wahlvorschläge eingereicht worden. Aktionär Alexander Hahn, Gründer und langjähriger Vorstandsvorsitzender der Deutsche Lichtmiete AG, schlug vor, die beiden freien Plätze im Aufsichtsrat mit Thomas Rogalla und Hans-Jürgen Friedrich, Bankkaufmann aus Düsseldorf, zu besetzen sowie Martin Deschermeier zum Ersatzmitglied zu wählen. Aktionär Michael Vaupel schlug sich selbst für eine Position im neuen Aufsichtsrat vor.

Nach diesen Erläuterungen zu den anstehenden Aufsichtsratswahlen informierte Prof. Dr. Bader über die wichtigsten Themen aus Sicht des Aufsichtsrats und verkündete die Erstpräsenz. Sodann übergab er das Wort an den Vorstand.


Bericht des Vorstands

Herr Pothorn begann mit einer persönlichen Vorstellung. Er ist 58 Jahre alt und seit 15. April 2022 als Vorstand der OAB bestellt, nachdem seine Vorgängerin Jana Retsch zu diesem Zeitpunkt ihr Amt niedergelegt hatte. Von Beruf ist er selbständiger Public- und Investor-Relations-Berater. In dieser Funktion hat er die OAB seit April 2021 bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Kapitalmarktkommunikation beraten.

Sodann warf Herr Pothorn einen Blick zurück auf die Hauptversammlung vom 16. September 2020, auf der nach Jahren der Inaktivität ein neues Kapitel in der langen Geschichte der OAB aufgeschlagen worden war. Das Ziel war es, die Gesellschaft mit neuen Investoren zu reaktivieren und als Beteiligungsgesellschaft neu aufzustellen. In einem ersten Schritt mussten dafür der Aufsichtsrat neu besetzt und die bestehenden Verlustvorträge durch eine Kapitalherabsetzung verringert werden, um eine Kapitalerhöhung durchführen zu können.

Im Oktober 2020 wurde Jana Retsch neben dem langjährigen Vorstand Bernd Günther als zweites Vorstandsmitglied bestellt. Herr Günther schied dann im März 2021 aus Altersgründen aus. Anschließend war Frau Retsch bis zu ihrer Amtsniederlegung im April 2022 als Alleinvorstand tätig.

Im Februar 2021 wurden die von der Hauptversammlung im September 2021 beschlossene Kapitalerhöhung umgesetzt. Durch die Reduzierung des rechnerischen Nennwerts der Aktie von 2,56 auf 1  Euro wurde das Grundkapital zunächst von 1,28 auf 0,5  Mio. Euro gesenkt, anschließend wurde es mit der Ausgabe von 3,5 Millionen Aktien auf 4,02 Mio. Euro erhöht.

Die folgende Hauptversammlung am 15. Juni 2021 beschloss eine weitere Kapitalherabsetzung im Verhältnis 4 zu 3 und eine weitere Kapitalerhöhung. Dies war, wie Herr Pothorn in Erinnerung rief, notwendig geworden, da die Änderung des Geschäftszwecks als wirtschaftliche Neugründung zu bewerten war. Damit war es zwingend erforderlich, dass das zu diesem Zeitpunkt ausgewiesene Grundkapital in dieser Höhe wertmäßig vollständig durch Vermögen gedeckt ist.

Neben den neuerlichen Kapitalmaßnahmen fasste die Hauptversammlung im Juni 2021 weitere richtungsweise Beschlüsse. Konkret waren dies die komplette Neufassung der Satzung und damit verbunden die Änderung des Geschäftszwecks, die Sitzverlegung nach Hamburg, die Anpassung des Geschäftsjahrs an das Kalenderjahr, der Umtausch unrichtig gewordener Aktienurkunden in girosammelverwahrte Inhaberaktien sowie die Schaffung neuer genehmigter Kapitalia.

Als herausragendes Ereignis im darauffolgenden sechsmonatigen Rumpfgeschäftsjahr 2021 benannte Herr Pothorn den Vollzug der Barkapitalerhöhung im November 2021. Insgesamt wurden 1,72 Millionen neue Aktien zu einem Preis von 1,50 Euro ausgegeben, was einen Bruttoemissionserlös von 2,6 Mio. Euro bedeutete. Das zuvor auf 3,015 Mio. Euro reduzierte Grundkapital erhöhte sich damit auf den aktuellen Stand von 4,74 Mio. Euro.

Auf die Zahlen der beiden Berichtszeiträume ging der Vorstand nur kurz ein. Für das Geschäftsjahr 2020/21 wird ein Fehlbetrag von 435 TEUR ausgewiesen, im Rumpfgeschäftsjahr 2021 waren es 270 TEUR. Durch den Ertrag aus der Kapitalherabsetzung ging der Bilanzverlust dennoch auf 200 (Vorjahr: 925) TEUR zurück.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2021 wird das Eigenkapital mit 5,40 (3,09) Mio. Euro ausgewiesen. Parallel dehnte sich die Bilanzsumme mit der Kapitalerhöhung auf 5,54 (3,28) Mio. Euro aus. Das Vermögen bestand zum Bilanzstichtag mit 5,51 (3,27) Mio. Euro praktisch komplett aus den liquiden Mitteln.

Im Folgenden kam Herr Pothorn auf den am 23. Februar 2022 von der Staatsanwaltschaft Oldenburg angeordneten Vermögensarrest zu sprechen. Wie er darlegte, führte die Staatsanwaltschaft an diesem Tag Hausdurchsuchungen in den Privaträumen der damaligen Vorständin Jana Retsch sowie in den Geschäftsräumen der OAB durch. Die Durchsuchungen basierten auf der Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen betreffend die Deutsche Lichtmiete AG Unternehmensgruppe (DLM-Gruppe) mit dem behaupteten Tatbestand der Geldwäsche. Beschuldigte sind die ehemalige Vorständin Jana Retsch sowie der damalige Aufsichtsratsvorsitzende und jetzige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Roman Teufl.

Ausgangspunkt der strafrechtlichen Ermittlungen war Herrn Pothorn zufolge der Umstand, dass bei den beiden Kapitalerhöhungen im Februar und November 2021 insgesamt rund 4,2 Mio. Euro in die OAB von einer Gesellschaft auf Rechnung von vier Privatpersonen, die Beschuldigte im Zusammenhang mit den Vorgängen bei der DLM-Gruppe sowie von einer juristischen Person als Aktionäre eingezahlt worden sind. 

Ein Vermögensarrest dient nach seiner Aussage der Vorbereitung der Einziehung von Vermögen gemäß der Strafprozessordnung, um dieses den Geschädigten sowie gegebenenfalls der Staatskasse zur Verfügung zu stellen. Ein Vermögensarrest ist bereits zulässig, wenn sich ein Anfangsverdacht ergibt. Die Entscheidung über eine abschließende Einziehung der Gelder fällt nicht vor einem Urteil oder einer Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Sicherungsmaßnahmen voraussichtlich bestehen bleiben.

Für den Fall, dass entweder die von der Staatsanwaltschaft verfolgten behaupteten Straftaten bei der DLM-Gruppe nicht zu einer Verurteilung führen oder der OAB kein Wissen im Hinblick auf einen etwaigen rechtswidrigen Hintergrund der eingezahlten Gelder zugerechnet werden kann, ist der Vermögensarrest aufzuheben und die hinterlegten Gelder sind freizugeben.

Die genannten Vorgänge haben, wie der Vorstand klarstellte, für die OAB enorme finanzielle Auswirkungen. Die Anordnung des Vermögensarrests ist eine sogenannte wertaufhellende Tatsache, die bei der Bilanzerstellung berücksichtigt werden muss. Die Gesellschaft hat aber davon abgesehen, im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 eine Rückstellung wegen drohenden Vermögensverlustes in Höhe des Vermögensarrests von 4,2 Mio. Euro zu bilden.

Nach Auswertung aller der Gesellschaft zugänglichen Erkenntnisse ist der Vorstand überzeugt, dass keine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, die eine aufwandswirksame Berücksichtigung begründen würde. Der Vermögensarrest ist ein Sicherungsmittel der Strafverfolgungsbehörde, der bereits auf Grundlage eines Anfangsverdachts ergehen kann. Es reicht schon aus, wenn Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen. Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist nicht Voraussetzung für einen Vermögensarrest.

In der Konsequenz ist die Verwaltung nach Aussage von Herrn Pothorn überzeugt, dass auch im laufenden Jahr kein Aufwand aus Vermögensverlust zu erfassen ist. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass Tatsachen vorliegen, die derzeit noch nicht bekannt und die später zu einer anderen Beurteilung der Situation führen. Möglicherweise wäre dann doch eine bilanzielle Berücksichtigung vorzunehmen, was zu einem Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals führen würde.

Zur Abwehr des Vermögensarrests erörterte die damalige Vorständin mit dem Aufsichtsrat noch am Tag der Dursuchungen am 23. Februar 2022 die Sachlage und diskutierte die weitere Vorgehensweise. Am 28. Februar 2022 gab es ein erstes Sondierungsgespräch mit den mandatierten Anwälten. Schließlich hat die OAB selbst ein starkes Interesse an einer optimalen Vertretung von Frau Retsch. Die Kosten trägt die ehemalige Vorständin aber selbst.

Der Vermögensarrest enthält nach Angabe von Herrn Pothorn die Möglichkeit, die Vollziehung des Arrests gegen Hinterlegung eines Betrages in gleicher Höhe zu beenden. Dies wurde von Frau Retsch durch Hinterlegung eines entsprechenden Betrages beim Amtsgericht Hamburg unverzüglich umgesetzt. Damit waren der Zugriff auf die Konten der OAB und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit wiederhergestellt.

Am 31. März 2022 teilte der mandatierte Anwalt seine strafrechtliche Einschätzung auf Grundlage der vorliegenden Informationen mit. Zudem stellte er unmittelbar nach seiner Mandatierung am 19. April 2022 einen Antrag auf Akteneinsicht, dem die Staatsanwaltschaft Oldenburg bis heute allerdings nicht nachgekommen ist. Eine Eskalation in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde erschien indes nicht zielführend zu sein. Der Anwalt wurde auch mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, auf dessen Grundlage Vorstand und Aufsichtsrat nach der Hauptversammlung über das weitere Vorgehen beraten werden.

„Die Vorgänge stellen die Geduld aller Beteiligten auf eine harte Probe“, fuhr Her Pothorn fort. Strafrechtliche Verfahren ziehen sich oft über viele Jahre. Damit muss die Frage gestellt werden, wie es mit der Gesellschaft weitergehen soll. Gegenwärtig ist die OAB inaktiv und ausreichende Mittel zur Aufnahme des operativen Geschäfts sind bis auf Weiteres nicht vorhanden.

Dennoch hält der Vorstand den Plan, die OAB als Beteiligungsgesellschaft auszurichten und ein breit gestreutes Portfolio an innovativen Unternehmen des Mittelstands sowie lukrativen Immobilienprojekten im deutschsprachigen Raum aufzubauen, auch vor dem Hintergrund der Klima- und Energiekrise weiterhin für attraktiv und chancenreich. Umweltthemen rücken für Unternehmen immer mehr in den Vordergrund und es entstehen neue, interessante Geschäftsmodelle. Insofern sieht Herr Pothorn keinen Grund, an dieser strategischen Ausrichtung der OAB etwas zu verändern.

Für die Zukunft sieht er aus heutiger Sicht drei mögliche Szenarien. Im optimistischen Fall werden die Vorwürfe entkräftet und fallengelassen und das arrestierte Vermögen unverzüglich zurückgegeben. In diesem Fall würde die Gesellschaft, sobald das Geld zur Verfügung steht, das operative Geschäft aufnehmen.

In einem mittleren Szenario ziehen sich die Ermittlungen in die Länge und es kommt möglicherweise erst nach Jahren zu einer Rückerstattung der arrestierten Geldmittel. Bei einem Vermögen von derzeit rund 1 Mio. Euro, keinen Erträgen und jährlichen Aufwendungen von rund 300 TEUR wäre es dann nicht auszuschließen, dass die OAB in die Insolvenz zurückfällt, bevor die arrestierten Gelder zurückfließen. Und im pessimistischen Szenario kommt es zu einer Verurteilung und die Geldmittel sind unwiederbringlich verloren.

Mit Blick darauf stellt sich die Frage, wie weiter vorgegangen werden soll. Denkbar wäre es Herrn Pothorn zufolge, die Liquidation der Gesellschaft zu beschließen, um weitere Aufwendungen zu vermeiden. Damit wären aber ebenfalls laufenden Kosten und Einmalaufwendungen verbunden. Zudem könnte das Vermögen erst dann vollständig ausgeschüttet werden, wenn über die Einziehung der Gelder entschieden ist. Außerdem würde eine Liquidation den Wert der Notierung der Aktie im Freiverkehr vernichten.

Alternativ könnte man über den Verkauf der Aktienmehrheit an andere Investoren nachdenken. Darauf hat die Verwaltung allerdings keinen Einfluss. Zudem liegt die Aktienmehrheit bei den Beschuldigten und diese Anteile sind von der Staatsanwaltschaft gepfändet. Überdies könnte einem Käufer keine gesicherte Aussage hinsichtlich der arrestierten Gelder gemacht werden. Grundsätzlich wäre die Verwaltung aber bereit, einen solchen Verkauf aktiv zu begleiten.

Der Vorstand will erst einmal bis zum Jahresende abwarten, ob sich erkennbare Fortschritte in dem Verfahren ergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, will er die Situation zusammen mit dem Aufsichtsrat neu beurteilen und weitere Schritte diskutieren. Sollte sich zu irgendeinem Zeitpunkt eine geänderte Einschätzung der Sachlage ergeben, will Herr Pothorn dies dem Kapitalmarkt sofort kommunizieren.

Abschließend informierte der Vorstand, dass man sich auch mit der Frage beschäftigen musste, ob die von der Staatsanwaltschaft arrestierten Aktien auf der Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Um dies zu klären, wurden zwei voneinander unabhängige rechtliche Gutachten eingeholt. Beide kamen zu dem Schluss, dass die Stimmrechte weiterhin den Inhabern zustehen. Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung ist damit rechtlich zulässig und zu gewähren.


Beantwortung der eingereichten Fragen

In der vorgegebenen Frist hatten Sascha Borowski als Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sowie Alexander Hahn, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Deutsche Lichtmiete AG, Fragen eingereicht. Herr Hahn hatte auch die alternativen Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat unterbreitet, über die später abgestimmt wurde.

Herr Hahn wollte zunächst wissen, was Vorstand und Aufsichtsrat bisher gegen die Arrestierung der Gelder unternommen haben. Dies betreffend verwies Herr Pothorn auf seine vorherigen Ausführungen. Als wesentlichen Punkt hob er hervor, dass die Gesellschaft nach Hinterlegung von 4,2 Mio. Euro beim Amtsgericht Hamburg wieder Zugriff auf ihre Konten erlangt hat. Zudem wurde wie dargelegt ein Strafverteidiger mandatiert, der die OAB vertritt.

Konkret hat die damalige Vorständin Jana Retsch die Hinterlegung der Geldmittel vorgenommen und einen Strafverteidiger ausgewählt. Er als neuer Vorstand habe dann den Strafverteidiger mandatiert und ein Gutachten über die Erfolgsaussichten der verschiedenen Handlungsoptionen in Auftrag gegeben. Der Aufsichtsrat war in dieser Sache nicht aktiv, dies fällt nicht in seine Kompetenz. Er lässt sich jedoch regelmäßig informieren und steht dem Vorstand beratend zur Seite. Bisher sind durch die anwaltliche Begleitung Gesamtkosten von 62 TEUR entstanden.

Befragt nach den Plänen für die Zukunft bekräftigte der Vorstand, dass an der grundsätzlichen strategischen Ausrichtung der OAB unverändert festgehalten wird. Aufgrund der erzwungenen operativen Inaktivität kann aber der Geschäftsplan derzeit nicht umgesetzt werden. Bisher wurden mangels verfügbaren Kapitals keine Investments getätigt. Weitere Aussagen zu möglichen Szenarien für die Zukunft können Stand heute mit der nötigen Seriosität nicht getroffen werden.

Weiter informierte der Vorstand auf Nachfrage von Aktionär Martin Retsch, dass die laufenden Kosten derzeit bei rund 300 TEUR p.a. liegen, also monatlich etwa 25 TEUR betragen. Im Übrigen bestätigte er, dass die Gesellschaft aktuell über liquide Mittel von rund 1 Mio. Euro verfügt. Die Gefahr der Überschuldung sieht er aber auch nicht für den Fall gegeben, dass die arrestierten Gelder abgeschrieben werden müssten. Allerdings sind Investitionen derzeit mangels Mitteln nicht möglich.

Mit Blick auf den hohen Mittelverbrauch, mit dem die verfügbare Liquidität in nur drei Jahren allein durch die laufenden Kosten aufgebraucht sein wird, forderte Herr Retsch die Verwaltung auf, den Verkauf der OAB als Börsenmantel zu forcieren, um das Vermögen der Aktionäre zu retten.

In seiner Antwort stellte Herr Pothorn klar, dass sich der Vorstand nicht in einer Position befindet, in der er einen Verkauf des Börsenmantels in die Wege leiten könnte. Die Entscheidung, ob sie ihre Anteile verkaufen wollen, obliegt grundsätzlich den Großaktionären. Der Vorstand könnte allenfalls moderierend tätig werden. Allerdings wäre bei der OAB in der derzeitigen Situation auch noch die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft erforderlich.

Unverständlich war Herrn Retsch, dass die Aktionäre, die zwar im Rahmen der Kapitalerhöhung Geld eingebracht haben, das der Gesellschaft aufgrund der Arrestierung aber nicht zur Verfügung steht, dennoch Stimmrecht haben sollen. Seiner Meinung nach ist damit eine Beherrschung der Gesellschaft mit potenzieller Benachteiligung der übrigen Aktionäre gegeben. Mit Verweis auf seine vorherigen Ausführungen versicherte Herr Pothorn, dass man diese Frage rechtlich habe prüfen lassen. Das Ergebnis war eindeutig, dass das Stimmrecht nicht entzogen werden kann und zu gewähren ist.

Des Weiteren hinterfragte Herr Retsch die Qualifikation der vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat. Insbesondere ging es ihm um das Know-how und ihre Erfahrungen, was den Geschäftszweck der OAB angeht. Dies betreffend teilte Herr Pothorn mit, dass der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit mit dem Sektor gemäß Geschäftszweck vertraut ist.

Ein Aktionär fand es verdächtig, dass die von Alexander Hahn vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Lücken im Lebenslauf haben. Er äußerte die Vermutung, dass dies im Zusammenhang mit den Untersuchungen bei der DLM-Gruppe stehen könnte. Hierzu konnte der Vorstand nichts sagen, schließlich handelt es sich um die Vorschläge eines Aktionärs. Der Verwaltung liegen keine weiteren Informationen vor. Selbst eine Vorstrafe würde nach herrschender Meinung einer Wahl aber nicht entgegenstehen.

In die gleiche Richtung ging die Frage, ob Herr Hahn versucht, Einfluss auf die Geschäftsführung zu nehmen, und welche Ziele er mit seinem Investment bei der OAB verfolgt. Wie Herr Pothorn ausführte, versucht Herr Hahn im Rahmen seiner Aktionärsrechte Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats zu nehmen. Ansonsten nimmt er keinen Einfluss auf die Geschäftsführung und er versucht es auch nicht.

Herr Borowski zeigte sich verwundert von der Einschätzung des Vorstands, wonach mit einer Einziehung der arrestierten Mittel nicht ernsthaft zu rechnen ist, weshalb keine bilanzielle Vorsorge getroffen werden muss. Ihn interessierte, worauf diese Einschätzung beruht. Nach Aussage von Herrn Pothorn wurde die Gesellschaft bilanziell von Rechtsanwalt Florian Dobroschke beraten. Er hat den Jahresabschluss auch erstellt.

Dem Jahresabschluss hatte der DSW-Vertreter entnommen, dass im Rumpfgeschäftsjahr 2021 Zinsen in Höhe von 11 TEUR gezahlt wurden. Befragt nach dem Hintergrund informierte Herr Pothorn, dass die Gesellschaft Ende 2020 ein Zwischenfinanzierungsdarlehen über 200 TEUR mit einem Zinssatz von 8 Prozent aufgenommen und schrittweise bis 31. Dezember 2021 zurückgeführt hat. Sicherheiten wurden nicht gewährt.

Darlehen ausgereicht hat die Gesellschaft nicht, weder an ehemalige noch an amtierende Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder.

Als größte Positionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 343 TEUR im Geschäftsjahr 2020/21 bzw. 214 TEUR im Rumpfgeschäftsjahr 2021 benannte der Vorstand auf Nachfrage von Herrn Borowski Rechtsberatung, Kosten im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen, Abschluss- und Prüfungskosten sowie die Kosten der Hauptversammlung und Notargebühren.


Abstimmungen

Vor Eintritt in die Abstimmungen verkündete Prof. Dr. Bader die Präsenz. Vom gesamten Grundkapital in Höhe von 4.738.281 Euro, eingeteilt in ebenso viele Aktien, vertrat der Stimmrechtsvertreter 13.253 entsprechend einer Quote von 0,28 Prozent. Weitere 3.535.019 Aktien waren im Wege der Briefwahl angemeldet. Insgesamt lag die Präsenz damit bei 74,89 Prozent.

Die Vertagung der Entlastung sämtlicher Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020/21 und das Rumpfgeschäftsjahr 2021 (TOP 3 bis 6) wurde bei knapp 1,3 Millionen Gegenstimmen jeweils mit einer Mehrheit von rund 63,5 Prozent beschlossen.

Unter TOP 7 wurden in einem ersten Wahlgang Lydia Riquarts mit einer Zustimmungsquote von 68 Prozent in den Aufsichtsrat und Thomas Rogalla als Ersatzmitglied gewählt. Prof. Dr. Bader verfehlte die notwendige Mehrheit. Bei ihm wurden 2,2 Millionen Gegenstimmen gezählt, nur 18 Prozent der vertretenen Aktien stimmten mit Ja.

Nachfolgend unterbrach der Vorsitzende die Versammlung für 15 Minuten, um sich rechtlich zum weiteren Vorgehen beraten zu lassen.

Sodann wurde über die Wahlvorschläge von Aktionär Alexander Hahn abgestimmt. Auf diesem Weg wurde Thomas Rogalla mit einer Zustimmungsquote von 95 Prozent bereits beginnend mit dem Ende der Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied gewählt. Zudem wurde Martin Deschermeier mit einer Mehrheit von 57 Prozent als Ersatzmitglied gewählt. Der Aufsichtsrat setzt sich somit ab sofort aus Roman Teufl, Lydia Riquarts und Thomas Rogalla zusammen.

Die weiteren Wahlvorschläge hatten sich damit erledigt.

Um 13:18 Uhr schloss Prof. Dr. Bader die Hauptversammlung.


Fazit

Vor einem Jahr sah es so aus, als würde die Wiederbelebung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG gelingen. Allen voran der Hamburger Kaufmann Bernd Günther hatte zuvor viel Zeit und Geld investiert, um die Neuausrichtung des Traditionsunternehmens voranzutreiben. Und die Pläne, wonach die OAB künftig als Beteiligungsgesellschaft in innovative mittelständische Unternehmen und spannende Immobilienprojekte investieren soll, klangen vielversprechend.

Mit den von der Staatsanwaltschaft Oldenburg veranlassten Hausdurchsuchungen in den Privaträumen der damaligen Vorständin Jana Retsch und den Geschäftsräumen der OAB am 23. Februar 2022 sowie dem angeordneten Vermögensarrest in Höhe von 4,2 Mio. Euro hat sich die Situation radikal verändert. Die Durchsuchungen basierten auf der Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen betreffend die Deutsche Lichtmiete AG mit dem behaupteten Tatbestand der Geldwäsche.

Die Auswirkungen dieser Vorgänge für die OAB sind enorm. Zwar ist der neue Vorstand optimistisch, dass das eingefrorene Vermögen letztlich nicht eingezogen wird. Obwohl bekannt, wurde der Sachverhalt im Jahresabschluss 2021 nicht berücksichtigt. Selbst wenn es gut läuft, können sich die strafrechtlichen Ermittlungen aber durchaus über mehrere Jahre ziehen. Mindestens so lange steht der Gesellschaft kein Geld für die Aufnahme der operativen Tätigkeit zur Verfügung.

Wie es mit der OAB weitergeht, ist unter diesen Umständen völlig offen. Nur im optimistischsten Fall wird das arrestierte Vermögen zeitnah freigegeben und es können erste Investments eingegangen werden. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass sich die Ermittlungen in die Länge ziehen, was bei einem Vermögen von derzeit nur rund 1 Mio. Euro, ohne Einnahmen und bei jährlichen Aufwendungen von rund 300 TEUR schnell eng werden könnte.

Eine seriöse Einschätzung der Perspektiven ist derzeit nicht möglich. Bereits investierte Aktionäre können trotz der enormen Unsicherheiten eventuell abwarten, wie sich die Sache weiterentwickelt. Dafür ist aber sicherlich Einiges an Geduld vonnöten. Der Krimi um die Deutsche Lichtmiete AG, deren Verantwortliche eng mit der OAB verbunden sind, dürfte so schnell nicht zu Ende sein. Grundsätzlich scheint es sinnvoller, die weitere Entwicklung erst einmal von der Seitenlinie zu verfolgen.


Kontaktadresse

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs- Aktiengesellschaft
Hohe Bleichen 8
D-20354 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 / 55 55 36 202
Fax: +49 (0)40 / 55 55 36 25
 

Internet: www.aob-ag.de
E-Mail: [email protected]

 



Veröffentlichungsdatum: 30.08.2022 - 11:15
Redakteur: mwa
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz