Am 1. Juni 2022 fand eine außerordentliche Hauptversammlung der Aurum Sachwerte AG statt. Die Abhaltung der Hauptversammlung erfolgte aufgrund eines Einberufungsverlangens der Aktionärin AGS Portfolio AG. Im einzigen Tagesordnungspunkt ging es vor allem um die Änderung und Neufassung verschiedener Satzungspunkte. Für GSC Research berichtet Thorsten Renner in Vertretung eines Aktionärs über den Verlauf der Hauptversammlung.
Die Versammlung fand im Internationalen Handelszentrum statt und neben der Verwaltung hatten sich nur noch der Verfasser und Herr Freitag als Aktionärsvertreter eingefunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Patrick Kenntner, eröffnete die Hauptversammlung mit minimaler Verspätung um 16:02 Uhr und begrüßte den anwesenden Notar, Herrn Uwe Zimmer.
Ebenso begrüßte er den Vorstand Wolfgang Wilhelm Reich und seinen Aufsichtsratskollegen Herrn Biedermann. Das weitere Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Erhard Reich ließ sich entschuldigen. Im Rahmen der Formalien wies Herr Kenntner darauf hin, dass Tagesordnung und Satzung ausliegen. Zudem seien keine Gegenanträge oder Ergänzungsverlangen eingegangen. Nach der Debatte über den Tagesordnungspunkt solle die Abstimmung erfolgen. Vor dem Eintritt in die Aussprache verlas Herr Kenntner noch den Beschlussvorschlag.
Allgemeine Diskussion
Zunächst erkundigte sich Herr Freitag nach der aktuellen Besetzung der Organe. Wie Herr Wolfgang Wilhelm Reich berichtete, fungiert er als Alleinvorstand. Neben Herrn Kenntner als Aufsichtsratsvorsitzendem sind noch Herr Biedermann und Herr Wolfgang Erhard Reich im Aufsichtsrat vertreten. Auf die Frage nach dem Grund für das Fehlen von Herrn Reich Senior meinte der Vorstand, er habe anderweitige Termine und sich bei ihm abgemeldet.
Zur Präsenz führte die Verwaltung aus, diese liege bei 18.917 Euro entsprechend 0,86 Prozent des Grundkapitals. Zur Erstellung der Tagesordnung erklärte Herr Reich, diese habe er selbst ohne Hinzuziehung von Beratern erstellt. Ferner wollte Herr Freitag wissen, wann letztmals ein Wirtschaftsprüfer gewählt wurde. Hier mutmaßte Herr Reich, dies könne 2004 gewesen sein. Auf die Frage nach dem zuletzt vorgelegten Jahresabschluss nannte Herr Reich den Abschluss 2020, der am 16. September 2021 vorgelegt worden sei. Ein Prüfer sei in den letzten Jahren nicht bestimmt oder bestellt worden. Man wolle dies aber schon länger ändern, betonte Herr Reich. Anscheinend sei die Satzung für die Verwaltung nicht maßgeblich, stellte Herr Freitag im Hinblick auf den fehlenden Prüfer fest.
Angesprochen auf die letzte Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat teilte Herr Reich mit, diese erfolgte in der Hauptversammlung am 11. September 2015 für die Jahre bis 2013. In diesem Zusammenhang wollte Herr Freitag wissen, weshalb keine Beschlüsse zu Entlastungsbeschlüssen oder Wahlen für einen Abschlussprüfer gefasst werden. Wie der Vorstand entgegnete, sehe der Aufsichtsratsvorsitzende Anfechtungsrisiken. Die letzte Aufsichtsratswahl erfolgte ebenfalls am 11. September 2015, danach gab es dann eine gerichtliche Bestellung der Mitglieder. Damals wurden Herr Wolfgang Erhard Reich, Frau Köpf und Herr Kenntner gewählt. Frau Köpf sei dann am 4. November 2019 zurückgetreten. Am 5. März 2020 erfolgte die Bestellung von Herrn Biedermann. Da die Amtszeiten von Herrn Wolfgang Erhard Reich und Herrn Kenntner durch Ablauf Ende 2020 endeten, erfolgte auch deren Bestellung zum Aufsichtsrat am 24. Februar 2021, so Herr Reich.
Die Satzung sehe auch vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres aufzustellen, hinterfragte Herr Freitag. Dies habe er nicht geschafft, räumte Herr Reich ein. Die Steuerkanzlei Reich habe es auch nicht rechtzeitig hinbekommen und für 2021 lägen die Daten auch noch nicht vor, erklärte der Vorstand. Angesichts dessen sprach Herr Freitag einen möglichen Wechsel der Kanzlei an. Dies habe er sich auch schon überlegt, erklärte Herr Reich. Allerdings habe dies zu einem kleinen Disput geführt.
Die hierbei vorgeschlagene Änderung der Satzung würde für den Vorstand und die Gesellschaft eine Zeit- und Kostenersparnis bedeuten, war Herr Reich überzeugt. Die vorgeschlagene Neuregelung in § 14 der Satzung konnte Herr Freitag nicht nachvollziehen. Speziell war ihm im Zusammenhang mit der in der Einladung veröffentlichten Begründung der Zusammenhang mit dem aufgeführten § 112 AktG nicht verständlich. Wie Herr Reich ausführte, habe man diesen Punkt auch in anderen Satzungen, zudem habe der Notar auch dazu geraten.
Herr Freitag erklärte gleich zur Niederschrift des Notars, gegen sämtliche in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse im eigenen Namen und als Aktionärsvertreter seinen Widerspruch. Anschließend stellte Herr Kenntner fest, dass sämtliche Fragen beantwortet seien, dem widersprach jedoch Herr Freitag. Vor der Abstimmung erbat der Aktionär noch die ladungsfähigen Adressen der Aufsichtsratsmitglieder.
Abstimmungen
Nach einer kurzen Unterbrechung leitete Herr Kenntner zur Abstimmung über. Vom Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 2.200.000 Euro waren nur 18.917 Euro entsprechend 0,86 Prozent vertreten. Die Beschlussfassung über die Aufhebung, Änderung und Neufassung der Satzung wurde bei 209 Gegenstimmen gefasst. Herr Freitag bekräftigte noch einmal seinen Widerspruch gegen die Beschlussfassung. Gegen 17:10 Uhr beendete Herr Kenntner die Hauptversammlung.
Fazit und eigene Meinung
Auch wenn die Hauptversammlung keinen sehr großen Erkenntnisgewinn brachte, wurde immerhin mal wieder eine Hauptversammlung mit Diskussion und Abstimmung abgeschlossen. Ansonsten besteht aber auch in dieser Gesellschaft noch Einiges an Aufarbeitungsbedarf. Die letzte Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte für die Jahre bis 2013 in der Hauptversammlung 2015. Ein Wirtschaftsprüfer wurde vermutlich schon seit 2004 nicht mehr gewählt.
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