Postbankübernahme - LG Köln bestätigt Nachzahlungsanspruch - neues Milliardenrisiko für die Deutsche Bank
Am heutigen Freitag (20. Oktober 2017) hat das Landgericht Köln in einer Entscheidung ehemaligen Postbank-Aktionären einen Nachzahlungsanspruch von bis zu 32,25 Euro zugesprochen. Bei
den Klagen vor dem Landgericht Köln hatten verschiedene Kläger - in Anlehnung an das sog. "Effecten-Spiegel Verfahren" - eine entsprechende Nachbesserung eingeklagt. Zudem hat das Landgericht Norskeautomater med fokus på norske spillere Köln denAnfechtungsklagen gegen den Squeeze-Out bei der Deutschen Postbank AG stattgegeben.

Hintergrund ist das am 07. Oktober 2010 von der Deutschen Bank AG untebreitete freiwillige Übernahmeangebot für Aktien der Postbank zum Betrag von 25,00 Euro. Im Rahmen der verschiedenen laufenden Verfahren zu diesem Themenkomplex hat sich inzwischen herausgestellt, dass der Angebotspreis zu niedrig gewesen ist und die Deutsche Bank der Deutschen Post bereits alle Postbank-Aktien zum Preis von 57,25 Euro abgekauft hat.
Mit dem Urteil hat  das Landgericht Köln nunmehr allen Aktionären, die vor dem 7. Oktober 2010 Aktien der Deutschen Postbank AG hielten und das Übernahmeangebot zu 25 Euro angenommen hatten, einen Nachzahlungsanspruch von bis zu 32,25 Euro je Postbank-Aktie (bis auf 57,25 Euro) zuerkannt.

Aus diesem Urteil dürften auf die Deutsche Bank AG nunmehr weitere erhebliche Risiken zukommen, da bis Jahresende 2017 noch Klagen ehemaliger Postbankaktionäre möglich sind.

Weitere Informationen können auch dem Beitrag von manager-magazin-online entnommen werden: (Link: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/deutsche-bank-spaetes-milliardenrisiko-nach-postbank-kauf-a-1173886.html)
Urteil zur Postbank-Übernahme Neues Milliardenrisiko für die Deutsche Bank
Von Tim Bartz

Die Übernahme der Postbank könnte für die Deutsche Bank noch ein teures Nachspiel haben. Ehemalige Postbank-Aktionäre haben vor dem Kölner Landgericht einen Anspruch auf Nachzahlung erstritten. Damit könnten im schlimmsten Fall auf die Deutsche Bank Zahlungsforderungen in Milliardenhöhe zukommen.

Auf die Deutsche Bank rollt die nächste Milliardenbelastung zu. Dieses Mal geht es nicht um getürkte Zinssätze oder falsch berechnete Rohstoffkurse, sondern die Übernahme der Postbank im Jahr 2008: Ein Teil deren früherer Aktionäre hat nach einem aktuellen Urteil des Kölner Landgerichts Anspruch auf Nachzahlung durch die Deutsche Bank. Im schlimmsten Fall kommen auf den Konzern, der gerade erst seine Kapitaldecke mit 8 Milliarden Euro gestärkt hat, Zahlungen von über 3 Milliarden Euro zu.

Darum geht es: 2008 hatte die Deutsche Bank 29 Prozent der Postbank-Aktien für je 57,25 Euro erworben, aber nach Ansicht der Kläger unrechtmäßig sofort die Macht bei den Bonnern an sich gerissen. Dieses sogenannte "acting in concert" mit der Deutschen Post könnte sich unter anderem bereits aus Stimmrechtsabsprachen zwischen Deutscher Bank und Deutscher Post ergeben, zu deren Offenlegung das Gericht die Deutsche Bank verdonnert hatte.

Später stockte die Deutsche Bank ihre Postbank-Beteiligung bis hin zur vollständigen Übernahme auf, zahlte den restlichen Aktionären jedoch deutlich weniger: 25 Euro pro Aktie. Für die früheren Postbank-Aktionäre ging es darum, den Nachweis erbringen, dass die Deutsche Bank bereits durchregierte, als sie noch Minderheitseigner der Postbank war; denn dann müsste sie nachträglich allen Aktionären, die die 48 Millionen Aktien in das Übernahmeangebot eingeliefert haben, mindestens 57,25 Euro zuzüglich Zinsen zahlen - im Maximalfall bis zu drei Milliarden Euro.

"Der Weg für geschädigte Postbank-Aktionäre ist geöffnet"
Die gerichtliche Auseinandersetzung läuft seit Jahren. Die Deutsche Bank hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Das manager magazin hatte bereits im Dezember 2015 darüber berichtet.

Das Kölner Landgericht bestätigte nun am Freitag die Rechtmäßigkeit der Klagen auf Acting in Concert und verurteilte die Bank zur Zahlung des Differenzbetrages an die Kläger (LG Köln 82 O 11/15). Zudem erklärte das Gericht den Squeeze-out-Beschluss der Postbank von 2015 für nichtig (LG Köln 82 O 115/15). Ihre damals noch verbliebenen Restaktionäre, die mit 35,05 je Aktie abgefunden wurden, dürften nun auch Anspruch auf mindestens 57,25 Euro erheben.

"Der Richterspruch bestätigt, dass die Deutsche Bank seit Jahren mit unzutreffendem Sachvortrag Urteile in der Postbank-Sache erschlichen hat. Der Weg für andere geschädigte Postbank-Aktionäre ist nunmehr geöffnet", sagten der Frankfurter Rechtsanwalt Jan Bayer (BayerLaw) sowie der Müchener Rechtsanwalt Dr. Krauss (Tricon), zwei der maßgeblichen Klageführer.

Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte, man bedaure die beiden Urteile des Landgerichts Köln und fügte an: "Wir werden die Urteilsbegründungen prüfen und aller Voraussicht nach Berufung gegen beide Urteile einlegen."


Alexander Langhorst


Veröffentlichungsdatum: 20.10.2017 - 21:37
Redakteur: abu
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