GSC Research exklusiv - LG Frankfurt erklärt Beschlüsse zu TOP 2 bis TOP 4 der Deutsche Bank HV 2016 für nichtig
Wie GSC Research exklusiv in Justiz- und Juristenkreisen in Erfahrung bringen konnte, hat das Landgericht Frankfurt in einem jüngst gefällten Urteil einige Beschlussfassungen der diesjährigen Deutsche Bank Hauptversammlung für nichtig erklärt.

Betroffen vom Urteil und damit nichtig sind der Gewinnverwendungsbeschluss unter Tagesordnungspunkt 2, sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat unter den Tagesordnungspunkten 3 und 4. Die Anfechtung weiterer Beschlusspunkte (u.a. auch Vergleichsvereinbarung mit Ex-Vorstandschef Rolf E. Breuer im Zusammenhang mit dem Kirch-Verfahren) wurde seitens des Gerichtes zurückgewiesen.

Ob seitens der Deutsche Bank AG bzw. der Anfechtungskläger noch Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden ist bisher nicht bekannt. Denkbar ist aber auch die Einholung von Bestätigungsbeschlüssen durch eine Hauptversammlung. Diesen Weg wählte der in Frankfurt ansässige Bankkonzern im Jahre 2013 schon einmal. Seinerzeit wurden in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 11. April 2013 in der Jahrhunderthalle vor Gericht gekippte Beschlussfassungen erneut gefasst.

Nähere Details zum Verlauf der 2016er Hauptversammlung der Deutsche Bank AG sind im GSC HV-Bericht (http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailansicht/index.html?tx_mfcgsc_unternehmen%5Buid%5D=317&tx_ttnews%5Btt_news%5D=76791&cHash=d486340d9a) abrufbar.


Alexander Langhorst

Veröffentlichungsdatum: 21.12.2016 - 06:45
Redakteur: abu
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