Postbank-Übernahme wird ein Fall für den Bundesgerichtshof
Folgende interessante Mitteilung zur Übernahme der Postbank AG durch die Deutsche Bank ist gestern bei REUTERS erschienen, die wir an dieser Stelle zitieren:

Postbank-Übernahme wird ein Fall für den Bundesgerichtshof 

Frankfurt, 03. Mrz (Reuters) - Mehr als fünf Jahre nach dem Einstieg der Deutschen Bank DBKGn.DE wird der Streit um die Übernahme der Deutschen Postbank DPBGn.DE ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Düsseldorfer Verlags- und Beteiligungsgesellschaft Effecten-Spiegel EFSG.MU, die sich bei der Postbank mit 150.000 Aktien eingekauft hatte, fordert einen Nachschlag auf den Kaufpreis, den die Deutsche Bank damals gezahlt hatte. In zwei Instanzen war die Effecten-Spiegel AG mit ihrer Klage gescheitert. Doch das Oberlandesgericht Köln ließ die Revision vor dem BGH zu. Am 20. Mai will der 2. Zivilsenat sich damit befassen, wie das oberste deutsche Berufungsgericht am Montag mitteilte.

Der BGH soll sich nach den Vorstellungen der Kölner Richter vor allem mit der Frage beschäftigen, wann bei Übernahmen von einem abgestimmten Verhalten zwischen Beteiligten ("acting in concert") gesprochen werden kann. Denn das wirft der Effecten-Spiegel der Deutschen Bank und dem vorherigen Postbank-Mehrheitseigentümer Deutsche Post DPWGn.DE unter anderem vor. Die Deutsche Bank war zunächst nur mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen - zu einem Preis von 57,25 Euro je Aktie. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent der Anteile, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst in einem zweiten Schritt stockte sie auf 48 Prozent auf, zahlte dafür nach dem Ausbruch der Finanzkrise aber nur noch 23,92 Euro je Aktie. Die Postbank-Kleinaktionäre mussten sich letztlich mit 25 Euro je Aktie begnügen.

Die Effecten-Spiegel AG nahm die Offerte an und kassierte 3,75 Millionen Euro für ihre Anteile, zog aber vor Gericht und fordert dort weitere 4,8 Millionen Euro. Sie argumentiert, dass die Deutsche Bank allen Postbank-Aktionären jene 57,25 Euro hätte zahlen müssen, die sie der Post im ersten Schritt geboten hatte. Denn schon dabei seien die weiteren Schritte bis zur Übernahme vorgezeichnet gewesen. Deutsche Bank und Post hätten in enger Abstimmung gehandelt, so dass nach dem Übernahmegesetz schon zu diesem Zeitpunkt ein Pflichtangebot fällig gewesen wäre. Die Deutsche Bank habe die Postbank-Aktionäre "mittels eines komplexen mehrstufigen Konstrukts bewusst um 1,6 Milliarden Euro geprellt", erklärten die Kläger vor Gericht.

Inzwischen hält die Deutsche Bank rund 94 Prozent an der Postbank. Nach dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags bot sie den verbliebenen Postbank-Aktionären 27 Euro je Aktie. Ob dies angemessen war, lassen derzeit mehr als 100 Anteilseigner in einem Spruchverfahren vor dem Landgericht Köln prüfen.

(Quelle: REUTERS // Thomson Reuters)

Veröffentlichungsdatum: 04.03.2014 - 10:45
Redakteur: abu
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