Mit Beschluss vom 2.3.2006, der SCI AG am heutigen Tage zugegangen, hat das Landgericht 
Hamburg im Spruchverfahren beschlossen, dass die Abfindung für die Aktien der 
Vereins- und Westbank, die im Wege des Squeeze-Out auf den Hauptaktionär 
übergegangen sind von 26,65 EUR auf 37,20 EUR erhöht wird. 
Das Landgericht hat insbesondere die vom Hauptaktionär geltend gemachte Notwendigkeit 
einer Thesaurierung zur Erreichung einer Kernkapitalquote von 7% und die daraus 
resultiernde Verringerung der ausschüttungsfähigen Überschüsse korrigiert und die 
Diskontierungsparameter angepasst.
Die Erhöhung beträgt knapp 40% und liegt deutlich über dem Wertansatz von 20%, welchen
die SCI AG ihrem nachbesserungsfähig eingereichten Volumen bei der NAV-Ermittlung 
insgesamt beimisst. Zudem ist die Abfindung seit 13.11.2004 mit jährlich 2% über dem 
Basiszinssatz zu verzinsen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Antragsteller und Antragsgegner können gegen 
dieses Urteil Beschwerde einlegen. Die Vereins- und Westbank bildet nach der Phoenix AG 
den zweitgrößten Einzelposten bei den Einreichungen der SCI AG. Das Spruchverfahren 
in Sachen Phoenix ist beim Landgericht Hamburg bei der gleichen Kammer für 
Handelssachen anhängig.
Sofern der Beschluss i.S. Vereins- und Westbank Rechtskraft erlangt oder in nächster 
Instanz bestätigt wird, würde der SCI AG eine Nachbesserung von rd. 116 TEUR zzgl. 
Zinsen zufließen.
Veröffentlichungsdatum:
14.03.2006
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17:55
Redakteur:
rpu