LG Köln verurteilt die Deutsche Postbank AG zur Auskunft über Personalentscheidung
Nicht nur für die Muttergesellschaft Deutsche Bank AG sind die aktuellen Entwicklungen an der Prozessfront nicht wirklich erfreulich wie die jüngsten Presseberichte nahelegen. Auch die knapp 95-Prozent-Tochter Deutsche Postbank AG hat jüngst vor dem LG eine Schlappe erlitten und wurde zu weitergehenden Auskünften über die Umstände und Hintergründe zur Berufung von Herrn Harald Christ (früher u.a. Vorstand und Gründer der im Bereich der Konzeption und dem Vertrieb von geschlossenen Fonds tätigen HCI Capital AG) zum Vorstandsvorsitzenden der Postbank Finanzberatung AG verurteilt.

Im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung hatte sich der Postbank-Aktionär und Münchener Rechtsanwalt Dr. Oliver Krauß mit den Hintergründen dieser Personalie beschäftigt. Wenngleich es sich bei der Postbank Finanzberatung AG um eine Tochtergesellschaft der Bank handelt und diese in den vergangenen Monaten massiv in die öffentliche Kritik geraten und war auch mehrfach Gegenstand von Reportagen in verschiedenen Medien (u.a. im "Stern" oder in Dokumentationen des Senders "ZDF"), besitzt die Personalie doch eine nennenswerte Bedeutung für das Gesamtinstitut und dessen öffentliche Wahrnehmung. 

Diese Bedeutung ergibt sich nicht zuletzt auch daraus, dass dem Vorstand der Deutschen Postbank AG nach eigener Angabe in der Hauptversammlung bekannt gewesen ist, dass mit Herrn Harald Christ ein Vorstandsvorsitzender installiert wurde, der mindestens zwei Mal strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt war, und

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dem u.a. Untreue zulasten seines früheren Arbeitgebers, Insolvenzverschleppung und Betrug zur Last gelegt wurde. Angesichts der ruby den Medien kursierenden massiven Vorwürfe gegen die Postbank Finanzberatung wäre auch nach Einschätzung des Verfassers hier die Berufung einer über jeden Zweifel erhabenen Führungspersönlichkeit erforderlich gewesen um auch nach außen hin einen wirklichen Neuanfang zu dokumentieren. Es verwundert daher wohl kaum, dass die im Rahmen der Hauptversammlung mehrfach gegebenen allgemeinen Hinweise auf das bestehende Compliance-System im Kontext mit dieser Personalentscheidung weder die freien Aktionäre noch das für die Auskunftsklage zuständige LG Köln überzeugen konnten.

Weitere Informationen zu der von der Kanzlei BREITMOSER KRAUSS WECHTENBRUCH, München erstrittenen Entscheidung gegen die Deutsche Postbank AG und die Urteilsbegründung sind hier zu finden.


Alexander Langhorst



Veröffentlichungsdatum: 26.11.2013 - 12:29
Redakteur: abu
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