Eigentlich hätten wir gerne über die Gläubigerversammlung der Pfleiderer AG am 12. September in Düsseldorf berichtet. Ob die Presse Zugang erhalten würde, schien uns indes von Anfang an unsicher und eine schriftliche Vollmacht war im Vorfeld nicht zu erhalten – jedoch die Zusage eines Aktionärs, dass eine Vollmacht für mich hinterlegt ist. Ich reiste also an in der Hoffnung, dann auch wirklich Zutritt zu erhalten.
Zunächst musste ich wie alle Teilnehmer eine strenge Personenkontrolle inklusive Metalldetektor und eingehender Taschendurchsuchung über mich ergehen lassen. Mir kam die Untersuchung strenger vor als am Flughafen. Offenbar haben einige Personen große Angst vor renitenten Gläubigern. Schließlich durfte ich eintreten, wurde aber einige Meter weiter von einem Vertreter des Gerichts aufgehalten. Wer ich denn überhaupt sei, lautete die Frage.
Meinen Hinweis auf die hinterlegte Vollmacht nahm er entgegen. Sogleich kam aber die Mitteilung, dass bereits jemand anders auf diesem Weg Zutritt erlangt hat; wie dies möglich war, konnte ich nicht eruieren. Meiner anschließenden Frage, ob ich dann als Gast zugelassen werden könnte, stand der Gerichtsvertreter erst gar nicht so ablehnend gegenüber. Plötzlich schaltete sich aber ein Anwalt ein, der dies strikt untersagte. Gäste hatten seiner Aussage nach keinen Zutritt, da es sich um eine Veranstaltung für die Gläubiger handelte. Mein Hinweis, dass dennoch Gäste zugelassen werden dürften, fruchtete nicht.
Ich sah dann einen mir bekannten Aktionär, der tatsächlich zwei Gläubiger vertrat und sich bereit erklärte, mir eine Untervollmacht zu erteilen. Allerdings merkte ich schon bei unserem Gespräch, wie sich Anwälte und Vertreter des Gerichts im Hintergrund berieten. Just als wir uns anmelden wollten, kam dann einer der Rechtsvertreter nach vorne.
Wie er erklärte, wäre es rechtsmissbräuchlich, wenn mir so kurz vor Beginn der Veranstaltung noch eine Untervollmacht ausgestellt würde. Ich äußerte meine Zweifel an dieser Aussage; schließlich ist dieses Vorgehen bei anderen Veranstaltungen gang und gäbe und es war für mich auch kein Grund ersichtlich, warum ich den Gläubiger nicht vertreten können sollte. Mir gelang es aber nicht, die Verantwortlichen zu überzeugen.
Nach und nach schalteten sich immer mehr Personen, vermutlich weitere Anwälte und Vertreter des Gerichts, in das Gespräch ein. Die Entscheidung, dass ich weder als Gast noch über Vollmacht oder Untervollmacht Zugang erhalten werde, blieb aber bestehen. Offenbar sollte eine möglicherweise kritische Berichterstattung um jeden Preis verhindert werden. Dies wirft kein gutes Licht auf die Vorgänge um die Insolvenz dieser Gesellschaft.
Matthias Wahler
Veröffentlichungsdatum:
21.09.2012
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13:34
Redakteur:
abu