Bis 15.12. können Sie mit beeinflussen, wann Sie realisierte Verluste geltend gemacht haben wollen
Wichtig, mal prüfen: Wer im Jahr 2009 negative Kapitalerträge erzielt hat, muss bis zum 15. Dezember 2009 bei seiner Bank eine entsprechende Verlustbescheinigung beantragen, um die Verluste in der Einkommensteuererklärung 2009 mit Erträgen bei einer anderen Bank verrechnen zu können.

Ohne Anforderung der Bescheinigung, werden die Verluste von der Bank ins nächste Jahr vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen bankintern verrechnet. Grundsätzlich geht also auch ohne Anforderung der Bescheinigung nichts verloren.

Es besteht jedoch damit die legale Möglichkeit den Zeitpunkt der steuerlichen Geltendmachung der Verluste zu steuern. Es lohnt sich also zu prüfen, wann die Verrechnung von Verlusten steuerlich am sinnvollsten ist.

Wie immer bei Tipps zum komplizierten Thema "Steuern" sind alle Aussagen natürlich ohne Gewähr - halten Sie daher unbedingt Rücksprache mit einem Steuerberater.

Thomas Mariotti

Veröffentlichungsdatum: 09.12.2009 - 09:36
Redakteur: abu
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