Steuerliche Gleichung mit einer Unbekannten, aufzulösen nach BZR
Interessante Frage, die mir ein Bekannter da gerade (heimtückischerweise kurz vor Feierabend) auf den Schreibtisch hat fallen lassen:

Ich möchte wissen, ob ich die Bezugsrechte für neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung steuerfrei verkaufen kann.
Die (alten) Aktien des Unternehmens besitze ich schon über ein Jahr, somit falle ich aus der Spekulationsfrist. Der Freibetrag aus den 801,- EUR ist ausgeschöpft und somit nicht mehr relevant. Die Bezugsrechte werden mit einem Kaufkurs von 0,- EUR auf meinem Depot eingebucht.



Nach kurzem In-mich-Gehen und Beratung mit meinem Kollegen und Ex-Banker Alexander Langhorst habe ich ihm das Folgende geantwortet:

Hallo Thomas,

vorweg: den üblichen Disclaimer, dass ich keinerlei Garantie für steuerliche Aussagen treffen kann, setze ich mal als bekannt voraus und gehe gar nicht großartig darauf ein ;-)

Was die Frage selber angeht, so bin mir praktisch sicher, dass beim Verkauf erstmal Abgeltungsteuer verbucht wird, aus rein technischen Gründen schon (die müssen ja irgendeinen Kaufkurs festlegen, und die Differenz zum Verkaufskurs ist eben dann das was die Bank abführt). Bleibt also bloß die Frage, ob du diese zurückkriegst.

Meine Meinung: Nein.

Grund: Genau wie Dividenden sind erhaltene Bezugsrechte (bzw. deren Gegenwert) ein "Ertrag" aus einer Aktie - demnach müssten sie auch genauso behandelt werden wie Dividenden. Und auf die muss ja Abgeltungssteuer bezahlt werden, auch wenn ich die zugehörige Aktie schon länger als ein Jahr im Depot habe.

Eine mögliche steuerlich optimierte Lösung: Übe die Bezugsrechte aus und verkaufe genau so viele Aktien, dass die investierte Summe NACH Ausübung der Bezugsrechte gleich bleibt ("Operation Blanche"). Also wenn du beispielsweise 100 alte Aktien besitzt, das Bezugsrecht 2:1 ist, die alten Aktien 30 Euro kosten und die neue 15 Euro, müsstest du für die Ausübung insgesamt 50 x 15 = 750 Euro bezahlen. Demnach müsstest du also 25 alte Aktien zum Kurs von 30 Euro  verkaufen, um bei +/- 0 zu landen und keine Abgeltungsteuer zu zahlen.

Der Haken: die neuen Aktien sind jetzt abgeltungsteuerrelevant - und je nach irgendwann in der Zukunft erzieltem Gewinn kann das dich am Ende deutlich mehr Steuern kosten als wenn du einfach die BZR verkauft und die Abgeltungsteuer in Kauf genommen hättest....

Gruß
Matthias



Ob ich nun Recht habe oder nicht: Allein schon sich mit dieser Frage beschäftigen zu müssen....! Tja, noch eines der vielen kleinen Problemchen und Ärgernisse, die die Abgeltungsteuer für uns mit sich gebracht hat.

Matthias Schrade



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Veröffentlichungsdatum: 30.11.2009 - 18:18
Redakteur: abu
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