IFRS-Änderung sorgt im Rahmen der Prognose der Deutschen EuroShop für 2010 für Verwirrung
Bei vielen von Ihnen, liebe Leser, wird die Äußerung des Chefs der Deutschen EuroShop AG (DES), Claus-Matthias Böge, auf der Hauptversammlung in dieser Woche sicherlich ähnliche Verwirrung geschaffen haben wie in der Finanzgemeinde. Hier hatte das Unternehmen offensichtlich die Wirkung seiner Worte unterschätzt, als die Umsatzprognose für 2010 um ein Viertel zurückgenommen wurde.

Was ist passiert? Es geht um die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen oder Joint Ventures. Diese wurden gemäß den IFRS-Vorgaben von der DES bislang im Rahmen der sogenannten "Quotenkonsolidierung" mit den anteiligen Werten in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Wenn z.B. die DES an einem Shopping-Center mit 50 Prozent beteiligt wäre, das bei 10 Mio. Euro Umsatz Kosten von 9 Mio. Euro verursachen würde, was zu einem Jahresüberschuss von 1 Mio. Euro führen würde, kam es bislang zu nachstehender Rechnung:

Die DES hätte Umsatz und Kosten jeweils zur Hälfte angesetzt und in der eigenen Konzern-GuV 5 Mio. Euro Umsatz, 4,5 Mio. Euro Kosten und einen Jahresüberschuss von 0,5 Mio. Euro ausgewiesen.

Durch eine Änderung in den IFRS im Zuge des sogenannten "Konvergenzprojektes" zur Angleichung an die US-Rechnungslegungsstandards US-GAAP wird diese Möglichkeit jedoch per 1.1.2010 abgeschafft. Ab diesem Termin werden dann Joint-Ventures genauso behandelt wie eine 30-Prozent-Beteiligung (sog. assoziiertes Unternehmen), was in Bilanzkreisen "At Equity-Bilanzierung" genannt wird.

In unserem Beispiel bedeutet das, dass sowohl die 5 Mio. Euro Umsatz als auch die 4,5 Mio. Euro Kosten aus der GuV fallen würden und der reine Ergebniseffekt von 0,5 Mio. Euro in der GuV im Rahmen des Finanzergebnisses gezeigt würde.

Insofern ist dieser Umsatz in der neuen Prognose der DES für 2010 nicht verschwunden, das Ergebnis bleibt auch gleich, aber viele Anleger waren natürlich zunächst verunsichert, als plötzlich einige Mio. Euro Umsatz bei "ihrem" Unternehmen "fehlten" und interpretierten diesen Sachverhalt irrtümlich als Gewinnwarnung.

Ich hoffe, dass Sie nicht diesem Trugschluss erliegen und ich Ihnen einige Hintergründe des komplizierten Sachverhalt vermitteln konnte.

Klaus Kränzle

Veröffentlichungsdatum: 02.07.2009 - 13:54
Redakteur: abu
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