Objekt eines außerbörslichen Aktienkaufs
Als nicht börsennotierte AG mit rund 100 Aktionären führt die von mir geleitete GSC Info und Beteiligungen AG ein sogenanntes Aktienbuch. Verkauft ein Anleger seine GSC-Aktien an einen Dritten, muss er uns dies mitteilen, damit wir die Umschreibung im Aktienbuch vornehmen können - erst dann gilt der Käufer rechtlich gesehen als Aktionär.

Da ein Handel in unseren Aktien ohne Börsennotiz eher schwierig ist, bieten wir als kostenlosen Service (mit freundlicher Genehmigung des BaFin) die Unterstützung beim Finden von Gegenparts für Kauf- oder Verkaufsinteressenten über ein Vermittlungsformular an. Sprich: Geht eine "Order" ein, die zu einer schon vorliegendes Anfrage passt, leiten wir diese gegenseitig beiden Seiten zu. Ob und zu welchen Konditionen daraus dann eine Transaktion resultiert, ist natürlich Sache der Anleger.

Eigentlich eine recht einfache Sache; und wie's geht, steht auf dem Formular ja auch nochmal drauf. Trotzdem offenbar komplizierter als ich dachte: Für eine Transaktion von 100 GSC-Aktien im Wert einiger hundert Euro waren jetzt schon insgesamt 4 Faxe (2x Vermittlungsanfrage, 2x Storno) und 2 Anrufe nötig.

Als "Objekt" in der ganzen Sache hätte eigentlich nur ein einziges Fax mit der Bitte um Umschreibung im Aktienbuch - nach Abschluss der Transaktion zwischen den beiden Parteien - bei uns landen brauchen.

Veröffentlichungsdatum: 25.02.2009 - 13:14
Redakteur: abu
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