Powerbags: Verlustanzeige offenbar glatt vergessen
Vor knapp zwei Jahren warnte ich - bei damaligen Kursen um 12 Euro - zum ersten Mal vor einem Investment in die Powerbags AG und diversen anderen Unternehmen in deren Umfeld, was damals quer durch praktisch alle Börsenforen ging.

Inzwischen ist die Powerbags-Aktie längst zum Pennystock geworden, aktuell notiert das Papier bei um die 50 Cent. Unsere Warnung hat sich also längst als goldrichtig erwiesen; trotzdem verfolge ich das Geschehen natürlich weiter. Zum einen schon aus... nennen wir's mal "professioneller Neugierde". Zum anderen aufgrund unseres "speziellen Verhältnisses" zu diesen Firmen, angesichts der in diesem Zusammenhang gegen GSC und mich selbst angestrengten Schadenersatzklage in Höhe von 3,5 Mio. Euro, die vor Gericht in vollem Umfang abgewiesen wurde.


Soweit die lange Vorrede, zur eigentlichen Sache: Am Wochenende wurde ich auf ein Posting in einem Online-Forum hingewiesen, in dem die Zahlen für das Geschäftsjahr 2007 enthalten sind (siehe Beitrag 4225 nach dem Link). Diese hatte Powerbags am 25.11.2008 im eBundesanzeiger veröffentlicht - dort findet man sie mittels Suche nach "Powerbags" unter "Rechnungslegung/Finanzberichte" (kein Direktlink möglich).

Eigentlich ja nichts Besonderes, gäbe es da nicht zwei Kleinigkeiten:

1. Auf der Homepage der Powerbags AG ist von den Zahlen bis heute nichts zu finden. Finde ich aus Anlegersicht doch ein wenig unschön, zumal schon per 25.11.2008 die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses auf einer ordentlichen Hauptversammlung längst verstrichen waren.

2. Ausweislich der im eBundesanzeiger veröffentlichten Bilanz betrug das Eigenkapital per 31.12.2007 nur noch 615 TEUR - bei einem gezeichneten Kapital von 1,362 Mio. Euro. Sprich: Es ist ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten.

Eigentlich muss der Vorstand nach § 92 Abs. 1 AktG in einem solchen Fall "unverzüglich" eine außerordentliche HV einberufen. Das ist bis heute jedoch nicht erfolgt. Nun bin ich zwar kein Jurist. Aber ich denke trotzdem mal, dass nach knapp drei Monaten von einem "Verzug" gesprochen werden darf. Zumal die Zahlen ja intern sogar noch früher bekannt gewesen sein sollten.

Neuere Zahlen als für das Jahr 2007 - dieses schloss mit einem Fehlbetrag von 565 TEUR ab - sind übrigens bisher nicht verfügbar. Bleibt für die Aktionäre also nur zu hoffen, dass sich dem Vorstand nicht in Kürze die Anforderung stellt, den Absatz 2 des § 92 AktG korrekt anzuwenden.

Veröffentlichungsdatum: 23.02.2009 - 15:13
Redakteur: abu
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