Celanese: Barabfindung auf 62,22 EUR je Aktie festgelegt
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Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die HV abstimmen
Die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG hat die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf 62,22 EUR je Aktie festgelegt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der Celanese AG abstimmen. Die Höhe der Barabfindung wurde durch die Celanese Europe Holding auf der Grundlage eines Gutachtens der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt a.M. festgelegt. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Deutsche Bank die rechtlich erforderliche Bankgarantie erteilt.
Die Celanese Europe Holding, Hauptaktionärin der Celanese AG, hatte Anfang November 2005 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu übernehmen.
Der Vorstand der Celanese AG wird voraussichtlich in Kürze entscheiden, den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf die Tagesordnung der für den 30./31. Mai 2006 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG zu setzen.