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Unternehmen fordert Rechtssicherheit bei der Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten


Hier die Stellungnahme im Original:

"Die freenet AG hat bislang keine Vereinbarung mit dem Bundeskriminalamt zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten unterzeichnet und nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die freenet AG unterstützt den Kampf gegen die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet und hat sich von Anfang an konstruktiv und kontinuierlich in die von Ministerien, BKA und Internetprovidern ins Leben gerufene Arbeitsgruppe eingebracht. Entgegen der Behauptung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Gespräche abgebrochen zu haben, sind wir selbstverständlich auch weiterhin zum Dialog bereit.

Die Unterzeichnung der vom BKA vorgelegten Vereinbarung lehnen wir dennoch ab, da die von uns geforderte Rechtssicherheit zur Umsetzung der Sperrmaßnahmen nach wie vor nicht gegeben ist. Im Gegenteil: Auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage bestehen erhebliche rechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken, die im Übrigen auch vom Bundesjustizministerium geteilt werden. Die gewünschten Sperrmaßnahmen verletzen Grundrechte der Bürger, insbesondere das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Umsetzung des sogenannten Access Blocking würde die Filterung der gesamten Kommunikation im Internet bedeuten. Jeder einzelne Datenstrom müsste zumindest daraufhin überprüft werden, ob mit ihm kinderpornografische Inhalte abgerufen werden sollen. Dies würde auch eine Überprüfung unbescholtener Internetbenutzer bedeuten. Darüber hinaus würde gezielt von Verbindungs- und unter Umständen auch von Inhaltsdaten Kenntnis genommen, was einem schweren Grundrechtseingriff gleichkommen würde. Die freenet AG ist verpflichtet, sich hier rechtskonform zu verhalten und entsprechend sorgsam mit den Daten ihrer Kunden umzugehen. Es bedarf daher des raschen Handelns des Gesetzgebers, eine entsprechende Grundlage zu schaffen, die es den Unternehmen ermöglicht, die technisch erforderlichen Maßnahmen im rechtsicheren Rahmen umsetzen zu können.

Die freenet AG geht weiterhin davon aus, dass ein entsprechendes Gesetz, wie von Frau Zypries bereits angekündigt, noch bis August 2009 verabschiedet werden wird. Es stellt sich daher die Frage, ob es sinnvoll ist, eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Vereinbarung zu unterzeichnen, wenn eine Umsetzung der Sperrmaßnahmen ohnehin erst nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes möglich ist, das die nötige Rechtssicherheit schafft. Die freenet AG ist der Auffassung, dass die Unternehmen, die Sperrmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage umsetzen, sich in einem rechtsunsicheren Raum bewegen."

Veröffentlichungsdatum: 17.04.2009 - 11:25
Redakteur: rpu
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