Squeeze-out Deutsche Immobilien Holding AG – Gericht erhöht Barabfindung von 2,75 Euro je Aktie auf 6,09 Euro je Aktie - Aktionäre müssen Nachbesserung selbst einfordern
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die heutige Mitteilung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) e.V. hin - entgegen der üblichen Usancen müssen ehemalige Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG die gerichtlich festgesetzte Nachbesserung aus dem jüngst beendeten Spruchverfahren selbst gegenüber der Hauptaktionärin Zech Group GmbH, Bremen geltend machen.



Squeeze-out  Deutsche Immobilien Holding AG – Gericht erhöht Barabfindung von 2,75 Euro je Aktie auf 6,09 Euro je Aktie


Ehemalige Aktionäre der Deutschen Immobilien Holding AG müssen jedoch aktiv werden, um die Nachbesserung zu erhalten.


Im dem u.a. von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. geführten Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG, Delmenhorst, auf die Hauptaktionärin Zech Group GmbH, Bremen, konnte ein erfreuliches Ergebnis für die freien Aktionäre erreicht werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen (Az. 2 W 68/18) hat mit Beschluss vom 29. März 2019 die angemessene Barabfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG auf 6,09 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie festgelegt. 


Unter Berücksichtigung des nach der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses im Handelsregister gezahlten Abfindungsbetrages von € 2,75 je auf den Inhaber lautender Stückaktie ergibt sich in Folge des obigen Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ein Erhöhungsbetrag von € 3,34 je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Zudem stehen den Aktionären Zinsen auf den Erhöhungsbetrag zu. Somit konnte von der SdK eine Nachbesserung in Höhe von 152 % (inkl. Zinsen zum 4.6.2019) erstritten werden.  


Abfindungsberechtigt sind alle ehemaligen Aktionäre, die bereits vor dem 28.02.2012 und anschließend ununterbrochen bis zur zwangsweisen Ausbuchung der Aktien Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG waren. 


Abfindungsberechtigte ehemalige Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG werden gebeten, sich bezüglich der Zahlung des Erhöhungsbetrages sowie der Zinszahlungen schriftlich und unter Vorlage des Legitimationsnachweises an die Zech Group GmbH, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen, zu wenden, da eine Zahlung, entgegen des sonst üblichen Verfahrens, nicht automatisch erfolgen wird.


Ihren betroffenen Mitgliedern stellt die SdK ein Musterschreiben zur Forderung der Nachzahlung nebst Zinsen gerne zur Verfügung. Dieses kann unter [email protected] angefordert werden. Ebenso steht die SdK Ihren Mitgliedern bei Fragen per E-Mail unter [email protected] oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.


München, den 04.06.2019
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b
80331 München

Fon: +49 / 89 / 2020846-0
Fax: +49 / 89 / 2020846-10
E-Mail:[email protected]



Alexander Langhorst

Veröffentlichungsdatum: 04.06.2019 - 15:15
Redakteur: abu
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